Haft: Dieb beschädigte Gebäude der Polizei

Zwei Haftmonate für unbescholtenen Ladendieb, der Stein auf Fassade der Polizeiinspektion warf.
Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, in einem Fall begangen durch Einbruch, Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingen Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Das Urteil, das der Untersuchungshäftling annahm, ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Gerichtliche Feststellung
Der obdachlose Rumäne beging nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen Bregenz und Bürs Ladendiebstähle und brach einen Lebensmittelautomaten auf. Demnach drohte er zudem am Bahnsteig in Dornbirn einer ihm unbekannten Frau, sie umzubringen. Des Weiteren warf der geständige 33-Jährige einen faustgroßen Stein gegen die Glasfassade der Polizeiinspektion Dornbirn.
Im sich auf den ersten Bericht der Polizei stützenden Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde dem Angeklagten vorgeworfen, die Glasfassade sei zu Bruch gegangen. Dabei sei ein Schaden von mehr als 5000 Euro entstanden und vom Angeklagten daher eine schwere Sachbeschädigung zu verantworten.
Sachbeschädigung
Richterin Sabrina Tagwercher verurteilte den Angeklagten dazu aber nur wegen Sachbeschädigung. Denn im Abschlussbericht der Polizei sei der an der Glasfassade entstandene Schaden nur noch mit 3200 Euro beziffert worden, sagte die Strafrichterin. Und von einem Glasbruch sei keine Rede mehr gewesen, sondern nur noch von einem Krater im bruchfesten Glas.
Als Tatmotiv zum Steinwurf gegen das Polizeigebäude gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll, er habe wohl etwas Falsches gegessen. Obwohl der beschuldigte Ladendieb von der Polizei einvernommen wurde, beging er weitere Ladendiebstähle. Nicht geurteilt wurde am Dienstag über den zusätzlichen Strafantrag wegen Drogenverkaufs.