Allgemein

Neuerliche Anklage wegen Raubüberfalls

15.02.2023 • 13:53 Uhr
Der Angeklagte hat bereits neun Vorstrafen. (Symbolbild)<span class="copyright"> Shutterstock</span>
Der Angeklagte hat bereits neun Vorstrafen. (Symbolbild) Shutterstock

Noch kein Urteil im Prozess: Mit neun Vorstrafen belasteter Arbeitsloser soll versucht haben, mit Küchenmesser zwei Euro zu rauben. 

Dem 33-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, er habe im April 2022 in Hohenems versucht, mit einem vorgehaltenen Küchenmesser zwei vor einer Schule auf einer Parkbank sitzenden jungen Männern zwei Euro zu rauben. Angeklagt ist das Verbrechen des versuchten schweren Raubs, mit einer Strafdrohung von 1 bis 15 Jahren Gefängnis für den Fall eines Schuldspruchs.

Schöffenprozess

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richter Theo Rümmele vertagte die Verhandlung zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Verteidiger Toni Jakupi meint, sein Mandant sei wegen seiner Alkoholisierung und des Konsums von Beruhigungstabletten zurechnungsunfähig gewesen. Der Angeklagte sagte, er sei Alkoholiker und habe keine Erinnerung an den Vorfall. Staatsanwältin Severa Jörg merkte an, der an Alkohol gewöhnte Angeklagte mit dem damaligen Promillewert von 1,6 sei nicht zurechnungsunfähig gewesen.

Der Arbeitslose ist mit neun Vorstrafen belastet. Der Angeklagte sei in der Vergangenheit auch schon mehrfach wegen Raubüberfällen verurteilt worden, berichtete Richter Rümmele. So wurde der damals 20-Jährige im März 2010 am Landesgericht wegen versuchten Raubes mit einer Spielzeugpistole zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach den gerichtlichen Feststellungen unternahm der Vorbestrafte im Jänner 2010 einen Raubversuch bei einem Imbissstand in Frastanz. Die mit einer Pistole bedrohte Angestellte warf einen Stuhl auf den Täter und verjagte ihn so. 

Hinzu kam beim Prozess 2010 ein ursprünglich bedingt gewährtes Jahr Haft aus einer Vorstrafe. Zwei Monate vor dem versuchten Raub in Frastanz wurde der Vorbestrafte auf Bewährung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Inhaftiert war er, weil er nach einem Raubüberfall mit einem Messer zu einer teilbedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.