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Frauen misshandelt: Drei Jahre Gefängnis

17.02.2023 • 19:57 Uhr
Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. (Symbolbild)<span class="copyright">Shutterstock</span>
Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. (Symbolbild)Shutterstock

Hinzu kommen 20 Haftmonate aus Vorstrafe, sodass Gesamtstrafe vier Jahre und acht Monate beträgt. Vorbestrafter schlug, würgte und bedrohte laut Urteil drei Freundinnen.

Der 29-Jährige ging nach Ansicht des Schöffensenats mit physischer und psychischer Gewalt gegen drei Freundinnen vor. Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug, würgte und bedrohte der gebürtige Tiroler mehrfach Frauen.

Vier einschlägige Vorstrafen

Dafür wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen ursprünglich bedingt gewährte 20 Haftmonate aus einer früheren Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Damit beträgt die Gesamtstrafe vier Jahre und acht Monate Gefängnis. Der Arbeitslose hat den drei Frauen als Teilschmerzengeld insgesamt 6300 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Magdalena Rafolt ist nicht rechtskräftig. Denn der von Gerhard Müller verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, gefährlicher Drohung, schwerer Nötigung, Nötigung, verbotenen Besitzes einer Schreckschusspistole und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Versuchte schwere Körperverletzung

Rechtlich am schwersten wog, dass der Angeklagte laut Urteil Frauen so würgte, dass für sie Lebensgefahr bestand. Dazu wurde der Untersuchungshäftling wegen der Verberechen der versuchten schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Der zeitweise in Vorarlberg lebende Mann schlug und bedrohte, so der Schöffensenat, in Dornbirn eine Freundin, die deshalb so eingeschüchtert war, dass sie sich danach an jenem Tag gegen den von ihr nicht gewollten Sex mit ihm nicht wehrte. Das wurde auch als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung gewertet.

Die Ehefrau des Angeklagten machte von ihrem Recht Gebrauch, als Zeugin vor Gericht nicht mehr auszusagen. Daher erfolgte ein Freispruch von den sie betreffenden Anklagepunkten, etwa vom Vorwurf, er habe ihr in den Bauch getreten, als sie im vierten Monat schwanger gewesen sei.

Dem 29-Jährigen droht eine weitere Anklage, wegen Vergewaltigung. Eine Ex-Freundin erhob während des an fünf Verhandlungstage durchgeführten Strafprozesses den zusätzlichen Vorwurf, der Angeklagte habe sie auch vergewaltigt.