Anklage: Primararzt missbrauchte Patientin

Staatsanwaltschaft wirft inzwischen entlassenem Arzt Übergriff während Untersuchung vor. Strafprozess findet am Montag am Landesgericht statt.
Der Angeklagte hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im Juni 2022 als damaliger Primararzt eine erwachsene Patientin während einer Untersuchung in einer stationären Gesundheitseinrichtung im Oberland mit einem Finger im Intimbereich sexuell missbraucht.
Der Mediziner wurde wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angeklagt. Paragraf 212 des Strafgesetzbuches bezieht sich auch auf Angehörige von Gesundheitsberufen, die unter Ausnützung ihrer Stellung an Patienten geschlechtliche Handlungen vornehmen. Dafür sind für den Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Gefängnis vorgesehen. Der Strafprozess findet am Montag, dem 20. Februar, am Landesgericht Feldkirch statt.
Entlassung
Wegen des angeklagten Vorfalls wurde der angestellte Primararzt am Tag danach entlassen. In einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch, in dem noch kein Urteil ergangen ist, bekämpft der Tiroler Mediziner seine Entlassung.
In seinem schriftlichen Geständnis vom Tag nach dem angeklagten Vorfall räumte der stellvertretende ärztliche Leiter der stationären Gesundheitseinrichtung einen sexuellen Übergriff auf eine Patientin ein. Der Arzt hat sein Geständnis inzwischen widerrufen. Er bestreitet nunmehr, die Patientin sexuell missbraucht zu haben. Dazu sagte sein Anwalt im Arbeitsprozess, sein Mandant habe kein freiwilliges Geständnis abgeliefert. Er sei dabei unter dem Druck des Freundes der Patientin gestanden und zudem unter dem Einfluss eines Medikaments gegen seine chronische Krankheit. Deshalb habe der Kläger keine klaren Gedanken fassen können.
Zeugenaussage
Der Tiroler Freund der Patientin sagte im Arbeitsprozess als Zeuge, sie habe ihm berichtet, der Arzt sei am 29.6.2022 zu einer weiteren Untersuchung in ihr Patientenzimmer gekommen. Der Mediziner habe gesagt, sie habe eine schöne Vulva. Er habe ihre Oberschenkel gestreichelt und sei mit einem Finger in sie eingedrungen.
Er sei am 30.6.2022 nach Vorarlberg gefahren, um die Patientin wegen des Vorfalls abzuholen, gab der Zeuge zu Protokoll. In der Gesundheitseinrichtung habe er mit dem Arzt über den Vorfall gesprochen. Der Arzt habe sogleich schriftlich den von ihm aus Vergnügen begangenen sexuellen Übergriff bestätigt und bedauert. Er habe den Mediziner für das schriftliche Geständnis nicht unter Druck gesetzt und ihn nicht erpresst.