Allgemein

Gewalt gegen Mutter: Ein Jahr Gefängnis

22.02.2023 • 15:07 Uhr
Gewalt gegen Mutter: Ein Jahr Gefängnis
Der Angeklagte soll seine Mutter mehrmals geschlagen haben. Philipp Steurer

Einschlägig vorbestrafter 22-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht des Richters über Monate hinweg seine Mama. Schon früher Verurteilung wegen Taten gegen die Mutter.

Wegen des Vergehens der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen drei ursprünglich bedingt gewährte Haftmonate aus einer Vorstrafe vom August 2019 wegen schwerer Nötigung des Stiefvaters mit einem Messer. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwölf Monate Gefängnis. Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Erhöhter Strafrahmen

Der Strafrahmen erhöhte sich für den rückfällig gewordenen Täter um die Hälfte, von drei auf viereinhalb Jahre Gefängnis. Weil der Angeklagte bereits zwei Vorstrafen mit (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafen wegen Gewaltdelikten hat. Die verschärfte Gesetzesbestimmung gilt schon für nicht verbüßte Haftstrafen. Der vorbestrafte Angeklagte wurde in der Vergangenheit noch nie zu einer zu verbüßenden Haftstrafe verurteilt, sondern zu Geldstrafen oder kombinierten Strafen aus bedingten Haft- und unbedingten Geldstrafen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 22-Jährige zwischen September 2022 und 18. Jänner 2023 seine Mutter mehrmals geschlagen, mit der flachen Hand und mit Fäusten, ohne sie dabei zu verletzen. Zudem hat er ihr nach Ansicht des Richters mehrfach gedroht, sie umzubringen. Demnach hat der Türke die 54-Jährige am 18.1.2023 auch am Hals gepackt. An jenem Tag wurde der Arbeitslose wegen seiner Vorstrafen verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Der Unterländer ist in der Vergangenheit auch schon wegen Gewalt gegen seine Mutter verurteilt worden.

In Notwehr gehandelt

Der Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, er habe in Notwehr gehandelt. Er sei von seiner Mutter  vernachlässigt worden. Sein Stiefvater habe ihn des Öfteren geschlagen. Verteidiger Helmuth Mäser sagte, es sei wichtig, dass sein Mandant und dessen Mutter in Zukunft nicht mehr miteinander wohnen. Dem Angeklagten sei in einem psychiatrischen Gutachten in einem früheren Verfahren eine Intelligenzminderung bescheinigt worden. Auch deswegen könne der Angeklagte Konflikte oft nicht verbal lösen, sondern nur mit Gewalt, meinte Richter Mitteregger.

Nicht geurteilt wurde am Mittwoch über den zusätzlichen Anklagevorwurf. Dabei wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe in einem Schwimmbad Schuhe gestohlen.