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Bauherr: Vertrag gilt nun nicht mehr

27.02.2023 • 15:46 Uhr
Um Arbeiten in einem Wintergarten ging es bei dem Prozess. <span class="copyright">Shutterstock</span>
Um Arbeiten in einem Wintergarten ging es bei dem Prozess. Shutterstock

Richter meint aber, dass Rücktritt vom außerhalb des Büros geschlossenen Vertrags hier nicht möglich ist.

Klagsvertreter Florin Reiterer hält die Rechtsansicht des Beklagtenvertreters für einen Scherz. Der Anwalt des beklagten Bauherrs meint, der außerhalb des Büros der klagenden Türen- und Fensterfirma geschlossene Vertrag über Bauarbeiten sei ungültig geworden. Weil der Firmenchef gegen seine Informationspflichten etwa über Vertragsrücktrittsfristen bei Auswärtsgeschäften verstoßen und die Arbeiten im angebauten Wintergarten mangelhaft durchgeführt habe. Deshalb verlängere sich das Rücktrittsrecht vom Auswärtsgeschäft auf ein Jahr. Innerhalb dieser Frist sei der Bauherr vom Vertrag zurückgetreten. Der beklagte Bauherr müsse daher nichts für die mangelhaften Arbeiten bezahlen und dürfe die bereits bezahlten 20.000 Euro zurückfordern.

Keine höchstgerichtliche Rechtsprechung

Der Zivilrichter in dem anhängigen Bauprozess am Landesgericht Feldkirch vertritt aber die Rechtsansicht, das Auswärtsgeschäft sei nicht ungültig geworden. Allerdings liege keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur hier vorliegenden Konstellation vor, sondern nur eine vergleichbare Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck.

Am Oberlandesgericht Innsbruck wurde über einen Fall mit so einer Konstellation bereits einmal entschieden. <span class="copyright">Shutterstock</span>
Am Oberlandesgericht Innsbruck wurde über einen Fall mit so einer Konstellation bereits einmal entschieden. Shutterstock

In dem Zivilprozess fordert die Türen- und Fensterfirma 18.000 Euro an noch nicht bezahltem Werklohn für ihre Arbeiten. Die Arbeiten seien mängelfrei erfolgt, sagte Klägeranwalt Reiterer. Sollten Baumängel vorhanden sein, sei man zur Mängelbehebung bereit. Aber man habe vom Bauherrn ein Betretungsverbot erhalten.

Mängel beheben

Der beklagte Bauherr sagte in der ersten Gerichtsverhandlung, er habe den klagenden Firmenchef wiederholt, aber vergeblich darum ersucht, die Baumängel zu beheben.

Besichtigung mit Gutachter

Die Streitparteien einigten sich in der vorbereitenden Tagsatzung darauf, noch einmal mit  einem Bausachverständigen den neuen Wintergarten zu besichtigen. Sollte der Gutachter dabei von der klagenden Firma zu verantwortende Baumängel aufzeigen, werde man die Baumängel beheben, ließ die klagende Partei anklingen.