Anklage: Brandstiftung in eigener Wohnung

Noch kein Urteil im Schöffenprozess um versuchte Brandstiftung: Vorbestrafter 20-Jähriger bestreitet, im Jänner 2022 in Lustenau seine Mietwohnung angezündet zu haben.
Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde am Dienstag zur Befragung eines Entlastungszeugen auf April vertagt. Zur angeklagten versuchten Brandstiftung mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis für den Fall eines Schuldspruchs bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Der mit einer Vorstrafe belastete 20-Jährige sagte, mit dem Feuer in seinem Zimmer habe er nichts zu tun. Er habe sich zur Tatzeit gar nicht in seiner Lustenauer Wohnung befunden, sondern in Dornbirn. Verteidiger Gernot Klocker beantragte einen Freispruch und kritisierte, Anklage sei ohne Beweise für die Schuld seines Mandanten erhoben worden.
Vorwurf der Brandstiftung
Staatsanwältin Sarah Maria Nenning wirft dem Angeklagten vor, er habe am 9. Jänner 2022 seine Mietwohnung im Dachgeschoss eines Wohnhauses absichtlich in Brand gesteckt. Demnach soll der 20-Jährige an jenem Sonntagvormittag eine brennbare Flüssigkeit auf den Boden der Einzimmerwohnung geschüttet und angezündet haben. Danach soll er aus dem Mehrparteienhaus geflüchtet sein.
Die zuständige Mitarbeiterin der vermietenden Firma gab als Zeugin vor Gericht zu Protokoll, der Angeklagte habe zu ihr gesagt, er habe eine Zigarette geraucht und dann ausdämpfen wollen. Dabei sei versehentlich ein Feuer entstanden. Auch vor dem Haftrichter gab der vorübergehend verhaftete Beschuldigte an, das Feuer sei versehentlich beim Rauchen ausgebrochen. Dazu sagte der Angeklagte am Dienstag im Gerichtssaal, sein damaliger Verteidiger habe ihm geraten, sich so zu verantworten, um sofort aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.
Zeugenaussage
Der 32-jährige Zimmernachbar berichtete als Zeuge, er habe gehört, dass jemand aus dem Zimmer des Angeklagten gestürmt sei. Wenige Minuten später habe er dort starken Rauch entdeckt. Er habe die Feuerwehr und Mitbewohner alarmiert. Alle Bewohner konnten das Haus rechtzeitig verlassen. Die 80-köpfige Lustenauer Feuerwehr konnte den Zimmerbrand löschen und ein Übergreifen der Flammen auf andere Wohnungen verhindern. Die Versicherung fordert vom Angeklagten als Teilschadenersatz 21.000 Euro.
Zugegeben hat der Angeklagte, dass er im März 2022 an seinem früheren Arbeitsplatz in einem Höchster Sportwettenlokal versucht hat, einen Standtresor mit Tritten zu öffnen. Geständig ist der Drogenkonsument auch zum Vorwurf, er habe 100 Gramm Cannabis gekauft und dann weitergegeben.