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Polizeigewalt: Warum ein Vorarlberger die Republik klagt

12.04.2023 • 23:30 Uhr
Symbolbild: Ein Mann fordert 20.000 Euro Schadenersatz nach Polizeigewalt. <span class="copyright">APA</span>
Symbolbild: Ein Mann fordert 20.000 Euro Schadenersatz nach Polizeigewalt. APA

Ein Kläger fordert von der Republik Österreich 20.000 Euro Schadenersatz. Der Grund dafür sei schwere Körperverletzung.

Der Vorfall führte am 2. November 2021 sogar zu einem „Cobra“-Einsatz. Eine Frau war vor ihrem angeblich aggressiven Freund in Lustenau in einen Tankstellenshop geflüchtet. Nach seiner Festnahme bei der Tankstelle soll sich der nunmehrige Kläger geweigert haben, ins Polizeiauto einzusteigen. Deshalb riss ein Beamter einer Polizeiinspektion den Mann von hinten zu Boden.

Schwere Verletzung in der Schulter

Dabei habe er sich einen Bruch der rechten Schulterpfanne zugezogen, behauptet der Kläger. Er sieht sich als Opfer von Polizeigewalt. Der Kläger fordert in einem Amtshaftungsprozess am Landesgericht Feldkirch von der beklagten Republik Österreich 20.000 Euro als Schadenersatz für die erlittene schwere Verletzung und die gerichtliche Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Vorfall.

Symbolbild: Rötngenbild einer Schulter.  <span class="copyright">APA/dpa/Silas Stein</span>
Symbolbild: Rötngenbild einer Schulter. APA/dpa/Silas Stein

Kein Vergleich

Der Zivilprozess begann am Mittwoch mit der vorbereitenden Tagsatzung. Beklagtenvertreter Martin Tatscher von der Finanzprokuratur sagte, ein Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits mit einer freiwilligen Schadenersatzzahlung komme nicht infrage. Der Rechtsvertreter der beklagten Republik verwies dazu zum einen darauf, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch das wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung geführte Strafverfahren gegen den beschuldigten Polizeibeamten eingestellt habe. Denn der Beamte habe sich keineswegs rechtswidrig verhalten. Zum anderen bestreitet die beklagte Partei, dass der Schulterbruch beim Polizeieinsatz entstanden ist.

Symbolbild Polizei <span class="copyright">APA</span>
Symbolbild Polizei APA

Gutachten soll Zusammenhang prüfen

Zivilrichterin Marlene Ender lässt nun zunächst vom Innsbrucker Gerichtsmediziner Walter Rabl ein Gutachten zur Frage der Kausalität erstellen: Ist der Bruch der rechten Schulterpfanne beim Polizeieinsatz entstanden? Sollte das gerichtsmedizinische Gutachten dazu einen direkten Zusammenhang feststellen, würde die Richterin im nächsten Schritt überprüfen, ob eine unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch den Polizeibeamten vorliegt oder nicht.

Gewaltanwendung sei unverhältnismäßig

Klagsvertreter Sanjay Doshi hält die polizeiliche Gewaltanwendung für unverhältnismäßig. Es sei nicht notwendig gewesen, seinen Mandanten von hinten umzureißen. Der Anwalt des Klägers wird dem Gericht zum Vorfall ein Überwachungsvideo der Tankstelle vorlegen. Eine Viertelstunde lang hätten Polizistinnen bei der Tankstelle vor dem Vorfall auf den Kläger eingeredet, merkte Beklagtenvertreter Tatscher an. Er selbst hätte nicht so viel Geduld gehabt.