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Müllfahrer haftet nicht für Unfall des Kollegen

22.06.2023 • 23:00 Uhr
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Landesgericht Feldkirch Klaus Hartinger

Schadenersatzklage abgewiesen: Müllarbeiter konnte nicht nachweisen, dass er sich hinten am Trittbrett schwer verletzte, weil Lenker des Müllfahrzeugs zu schnell in Kurve fuhr.

Mit geschätzten 30 Stundenkilometern und damit viel zu schnell sei der beklagte Lenker des Mülllastwagens am 9. Februar 2022 in Dornbirn in eine Rechtskurve gefahren, gab der klagende Abfalleinsammler an. Wegen der dadurch entstandenen starken Fliehkräfte habe er sich, hinten links auf dem Trittbrett des Müllfahrzeugs stehend, den Kopf an der Schüttwanne aus Metall angeschlagen. Dadurch sei er schwer verletzt worden. Monatelang sei er deswegen im Krankenstand gewesen. Daraufhin sei er vom Arbeitgeber gekündigt worden und habe seinen Job bei dem Abfallentsorgungsunternehmen verloren.

Der sogenannte Schütter, der Plastiksäcke mit Müll am Straßenrand einzusammeln und in den Abfall-Lkw zu schütten hatte, hat den Müllfahrer auf 19.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Unfall geklagt.

In der jüngsten Verhandlung am Donnerstag wurde in dem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch die Klage abgewiesen. Das von Arbeitsrichterin Susanne Fink mündlich verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Klagsvertreter Klaus Hartmann gab kein Erklären ab.

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Eine Haftung des beklagten Fahrers sei zu verneinen, sagte die Senatsvorsitzende. Denn dem 36-jährigen Kläger sei der Beweis nicht gelungen, dass der Lenker des Abfallfahrzeugs zu schnell in die Kurve gefahren sei, nämlich mit geschätzten 30 km/h. Die Auswertung des Navigationsgeräts des Lastwagens habe ergeben, dass das Fahrzeug während der gesamten Tour maximal mit 14 Stundenkilometern unterwegs gewesen sei.

Die Richterin berief sich dabei auf das verkehrstechnische Gutachten von Christian Wolf. Der Sachverständige sagte, bei 14 km/h könne man sich hinten am Trittbrett an den Griffen halten. Das sei bis zu einer Kurvengeschwindigkeit von 21 Stundenkilometern möglich. Aus technischer Sicht sei auszuschließen, dass der Müll-Lkw mit 30 durch eine Kurve gefahren sei. Weil das elektronische Hilfssystem am Fahrzeug ein derart hohes Kurventempo nicht zulasse.

Der 44-jährige Beklagte sagte, er habe erst zwei Wochen später von dem Unfall erfahren, durch ein Schreiben des Anwalts des Schütters. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte das wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführte Strafverfahren gegen den beschuldigten Abfallfahrzeuglenker mangels eines Schuldnachweises ein.