Tiefgarage der Gemeinde Mittelberg wurde auch deshalb überschwemmt, weil Nachbarin ihren Kanalschacht verschloss. Sie haftet für die Hälfte des Schadens, urteilte der OGH.
Schadenersatzklage abgewiesen: Müllarbeiter konnte nicht nachweisen, dass er sich hinten am Trittbrett schwer verletzte, weil Lenker des Müllfahrzeugs zu schnell in Kurve fuhr.