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Nun neuer Prozess um Missbrauch Wehrloser

23.08.2023 • 19:25 Uhr
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil wegen Begründungsmangels auf. <span class="copyright">APA</span>
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil wegen Begründungsmangels auf. APA

Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen wurde der unbescholtene 56-Jährige im Februar im ersten Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Monate wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld sollte das mutmaßliche Opfer 2000 Euro erhalten. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Neuer Schöffenprozess verordnet

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob nun das Urteil wegen eines Begründungsmangels auf und ordnete einen neuen Schöffenprozess mit anderen Richtern am Landesgericht an. Damit wurde der Nichtigkeitsbeschwerde des von Henrik Gunz verteidigten Angeklagten Folge gegeben. Das Höchstgericht in Wien bemängelte, dass sich der Schöffensenat nicht mit einer Zeugenaussage auseinandersetzte. Denn ein Zeuge gab an, das mutmaßliche Opfer habe noch am Abend nach dem angeklagten Vorfall zu ihm gesagt, stets wach gewesen zu sein.

Auf Firmencouch missbraucht

Nach Ansicht der Feldkircher Richter im ersten Rechtsgang missbrauchte der Angeklagte am 3. Dezember 2021 beim ersten Treffen eine alkoholisiert auf seiner Firmencouch schlafende und gerade aufwachende 18-Jährige oral. Zuvor fotografierte der Selbstständige an jenem Abend die 18-jährige, neue Freundin seines Patenkindes und die 55-jährige Mutter seiner Patenkinder in seiner Firma. Die beiden Frauen posierten für die 800 Aufnahmen auch freizügig. Die 18-Jährige übergab sich mehrmals auf der Toilette. Nachdem sich die 55-Jährige verabschiedet hatte, nützte der Angeklagte nach Überzeugung der Feldkircher Richter die Gelegenheit aus und verging sich an der wehrlosen jungen Frau.

DNA-Spuren des Angeklagten

Das Hauptargument für den Feldkircher Schuldspruch waren neben den belastenden Angaben der 18-Jährigen die DNA-Spuren vom Speichel des Angeklagten auf dem Zwickel der Unterhose der  jungen Frau. Nicht nachvollziehbar waren für den Schöffensenat auch dazu die Angaben des Angeklagten. Der Unterländer sagte, sie sei von der Toilette gekommen und habe ihm zu seiner Überraschung ihren Slip in den Mund gesteckt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte das Strafverfahren ursprünglich ein, führte es nach dem vorliegenden DNA-Gutachten aber weiter und erhob Anklage. Der Angeklagte sagte, er habe die 18-Jährige nicht missbraucht. Es habe keinen intimen Kontakt gegeben.