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Verletzter Polizist klagte Gewalttäter

23.08.2023 • 13:49 Uhr
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Hartinger

52-Jähriger verletzte einen Polizisten und wurde deswegen zivilrechtlich und strafrechtlich verurteilt.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte, der im Krankenstand 1200 Euro bezieht, am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Die anderen 480 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Angeklagter alkoholisiert

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der mit einem Promille alkoholisierte Angeklagte sich der Festnahme durch die Polizei in Dornbirn zu widersetzen versucht und einen Polizisten in den sogenannten Schwitzkasten genommen. Dadurch habe er sich eine Zerrung an der Halswirbelsäule zugezogen, sagte der Polizist.

1950 Euro Schadenersatz

Im Strafprozess stellte sich heraus, dass der verletzte Polizist den 52-Jährigen bereits zivilrechtlich erfolgreich auf 1950 Euro als Schadenersatz geklagt hat. Der Beklagte hat den Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts Bregenz nicht bekämpft, der dadurch rechtskräftig wurde. Damit wurde der Beklagte ohne Gerichtsverhandlung dazu verpflichtet, dem klagenden Polizisten die eingeklagten 1950 Euro zu bezahlen.

Es kam zuvor bereits zu einer zivilgerichtlichen Klage am Bezirksgericht Bregenz. <span class="copyright">Hartinger</span>
Es kam zuvor bereits zu einer zivilgerichtlichen Klage am Bezirksgericht Bregenz. Hartinger

Weil der Beklagte nicht bezahlt hat, hat der Polizist eine Pfändung beantragt, die vom Bezirksgericht bewilligt wurde. Die Exekutionsbewilligung war zum Zeitpunkt der Strafverhandlung noch nicht rechtskräftig und konnte noch mit einem Rechtsmittel bekämpft werden.

Keine Erinnerung

Im Strafprozess am Landesgericht sagte der Angeklagte, er könne sich an den Vorfall mit dem Polizisten in Dornbirn wegen seiner Alkoholisierung nicht erinnern. Der 52-Jährige wurde morgens um 6 Uhr festgenommen und an jenem Tag um 17.25 Uhr aus dem Polizeiarrest entlassen.