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Viel zu tun im ersten Halbjahr 2024

26.12.2023 • 17:38 Uhr
Unter anderem im Bereich der Kinderbetreuung sollen gesetzliche Regelungen geändert werden. <span class="copyright">Hartinger</span>
Unter anderem im Bereich der Kinderbetreuung sollen gesetzliche Regelungen geändert werden. Hartinger

Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink informierte über geplante Gesetzesänderungen.

Einen Ausblick auf die in der ersten Hälfte des Jahres 2024 geplanten Änderungen im Bereich der Gesetzgebung hat Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) gegeben. Sie ist in der Landesregierung für das Thema Legistik zuständig. Bei den geplanten Änderungen im ersten Halbjahr zeige sich ein breites Themenspektrum mit vielfältigen Auswirkungen, teilte Schöbi-Fink in einer Aussendung mit.

Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink ist für die Gesetzgebung zuständig. <span class="copyright">Hartinger</span>
Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink ist für die Gesetzgebung zuständig. Hartinger

Unter anderem geht es um das Gemeindedienstrecht, den Umweltschutz sowie das Wahlrecht. Der Großteil des 2019 vereinbarten Arbeitsprogramms der Landesregierung sei bereits abgearbeitet worden, ließ die Landesstatthalterin zudem wissen. Sie verwies dabei auch auf das zuletzt im Landtag beschlossene Wohnpaket. Die intensive Arbeit der Landesregierung im Bereich der Legistik spiegle deren Entschlossenheit wider, ihre Versprechen und Ziele in die Tat umzusetzen, machte Schöbi-Fink Werbung in eigener Sache.

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung. Die in den kommenden Monaten geplante Änderung im Gemeindedienstrecht soll aus Sicht der Landesregierung eine größere Weichenstellung sein. Die Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, „attraktive Bedingungen zu bieten, um das dringend benötigte Fachpersonal rekrutieren zu können“. Im Fokus steht dabei die Kinderbildung und -betreuung. So soll in diesem Bereich ein neues, attraktives Gehaltsmodell geschaffen werden. Im Kampf gegen den Fachkräftemangel soll auch eine Änderung im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz helfen. Dieses ist erst Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Im Gesetz sollen künftig neue Spielräume genutzt und der Kreis jener Ausbildungen erweitert werden, die für die fachliche Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft zu berücksichtigen sind, erläuterte die Landesstatthalterin.

Das Wahlrecht wird an die Regelungen im Bund angepasst. <span class="copyright">Sams</span>
Das Wahlrecht wird an die Regelungen im Bund angepasst. Sams

Im Bereich des Grundverkehrsrechts soll eine Änderung unter anderem verhindern, dass die derzeit gültige Fünf-Hektar-Obergrenze beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken umgangen wird. Die geplante Novellierung ist die Folge einer im Arbeitsprogramm vereinbarten Evaluierung der Regelungen zum Grundverkehr. Überprüft werden sollte, wie sich die Änderungen des Grundverkehrsgesetzes im Jahr 2019 ausgewirkt haben. Ebenso evaluiert wurde das Raumplanungsgesetz, das damals zeitgleich mit den Regelungen zum Grundverkehr novelliert worden waren. Die Änderungen in Sachen Raumplanung sind bereits heuer im Landtag beschlossen worden.

Erneuerbare Energien

Die weiteren geplanten Gesetzesänderungen im kommenden Halbjahr betreffen auch den Umweltschutz. Die Änderungen betreffen den Zugang der betroffenen Öffentlichkeit – vor allem von NGOs – zu Gericht im Falle von umweltrechtlichen Entscheidungen im Sinne der Aarhus-Konvention und des EU-Rechts. Ebenso sollen die UVP-Bestimmungen angepasst und der Einsatz erneuerbarer Energien forciert werden.

<span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Symbolbild/Hartinger

In Sachen Energie ist auch eine Novelle im Elektrizitätswirtschaftsrecht geplant. Diese hat zum Ziel, dass Kunden nach einer Vertragsauflösung mit einem Stromversorger nicht ohne Vertrag dastehen. Der größte Versorger im jeweiligen Netzbereich soll dabei zu einer gewissen Grundversorgung verpflichtet werden. Betroffen sind davon vor allem die Illwerke vkw, heißt es seitens der Landesstatthalterin.

Wahlrecht

Nicht zuletzt soll im Vorfeld der nächsten Landtags- und Gemeindewahlen im kommenden Herbst beziehungsweise im Jahr 2025 auch das Wahlrecht auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei geht es laut Schöbi-Fink vor allem um Anpassungen an das Wahlrecht im Bund – unter anderem um die Gestaltung und Versendung von Wahlkarten.