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7,5 Jahre Gefängnis für brutalen Gewalttäter

19.02.2024 • 14:53 Uhr
Ein Schöffensenat fällte das Urteil gegen den 24-Jährigen. <span class="copyright">Symbolbild/St</span>eurer
Ein Schöffensenat fällte das Urteil gegen den 24-Jährigen. Symbolbild/Steurer

Unbescholtener 24-Jähriger verletzte bei fünf Vorfällen sechs Menschen.

Wegen versuchten schweren Raubes mit schwerer Körperverletzung, versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung und Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist rechtskräftig. Denn der Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Johannes Hartmann akzeptierten die Entscheidung. Der Strafrahmen betrug Fünf bis 15 Jahre Haft, weil der Angeklagte nach Ansicht der Richter bei einem Raubversuch das Opfer schwer verletzt hat.

Fünf Vorfälle

Der angeklagte 24-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen im Juni 2023 in Lochau und zwischen August und Oktober 2023 in Feldkirch in alkoholisiertem Zustand bei fünf Vorfällen mit Gewalttaten sechs Menschen verletzt.

Demnach hat der Asylwerber aus Somalia von einer Frau in deren Feldkircher Wohnung Geld gefordert und ihr dann eine Flasche ins Gesicht geschlagen. Dabei wurde ein Zahn herausgeschlagen, ein weiterer Zahn abgebrochen. Daraufhin hat er dem Gericht zufolge auf die auf dem Boden liegende 23-Jährige eingetreten. Als Teilschmerzengeld hat er ihr 3500 Euro zu bezahlen.

Nachdem Staatsanwaltschaft und Angeklagter das Urteil akzeptiert haben, ist dieses rechtskräftig. <span class="copyright">Hartinger</span>
Nachdem Staatsanwaltschaft und Angeklagter das Urteil akzeptiert haben, ist dieses rechtskräftig. Hartinger

Einem Bekannten hat der Angeklagte nach Ansicht der Richter in dessen Zimmer in Feldkirch zwei Bierflaschen auf den Kopf geschlagen, die dabei zerbrochen sind. Das Opfer erlitt dabei eine Gehirnerschütterung.

Faustschläge ins Gesicht

In einem Feldkircher Asylheim, so der Schöffensenat, hat der Angeklagte in seinem Zimmer einem Bekannten drei Faustschläge ins Gesicht versetzt und ihn dabei leicht verletzt.

In einer Bar in Feldkirch ging der mit einem Hausverbot belegte 24-Jährige gegen zwei Gäste, eine Frau und einen Mann, mit Faustschlägen vor. In Lochau verletzte der Somalier einen Mann mit Faustschlägen ins Gesicht leicht.

Alkoholisierung

Bei der Festnahme sei sein Mandant mit 2,4 Promille alkoholisiert gewesen, sagte Verteidiger Martin Kloser. Neben der erheblichen Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit durch die Alkoholisierung bei allen Vorfällen wurden die Unbescholtenheit und die versuchten Taten mildernd gewertet. Der Angeklagte gab nur einen Schlag mit einer Bierflasche zu.

Überdurchschnittliches Ausmaß an Gewalt

Die hohe Strafe begründete Richter Wehinger auch mit dem überdurchschnittlichen Ausmaß an Gewalt und der Abschreckung der Allgemeinheit.