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Haftstrafe: Stieftochterschwer missbraucht

06.03.2024 • 14:04 Uhr
Angeklagter zu teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten verurteilt <span class="copyright">Klaus HArtinger</span>
Angeklagter zu teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten verurteilt Klaus HArtinger

41-Jähriger missbrauchte 16-jährige Stieftochter einmal. Zwei der neun Haftmonate hat er wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu verbüßen.

Wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde der unbescholtene und reumütig geständige Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Sieben Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Rechtskräftig

Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer, mit dem der angeklagte Unterländer und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Der 41-jährige Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen seine 16-jährige Stieftochter im Vorjahr bei einem Vorfall oral im Intimbereich missbraucht. Wäre die Betroffene noch nicht 14 Jahre alt und damit unmündig gewesen, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen.

Freispruch im Zweifel

Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel von einem weiteren angeklagten Missbrauch des Autoritätsverhältnisses. Vor der Polizei habe der Beschuldigte angegeben, es könne sein, dass er seine Stieftochter im vergangenen Jahr bei einem anderen Vorfall im Intimbereich gestreichelt habe, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Beschuldigte habe zu Protokoll gegeben, er habe dabei jedenfalls keine sexuellen Absichten gehabt.

Das Urteil beruhe ausschließlich auf den Angaben des Beschuldigten vor der Polizei, sagte die Strafrichterin. Sowohl die Stieftochter als auch die Gattin des Beschuldigten hätten vor der Polizei von ihrem Recht Gebrauch gemacht, als Familienangehörige keine Aussage zu machen. Der Angeklagte selbst verwies vor Gericht auf seine Aussage vor der Polizei und machte darüber hinaus keine Angaben.

Familienverlust und Therapieversuche

Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis, das zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, und die persönlichen Folgen der eingestandenen Tat für den Angeklagten. Er habe seine Familie verloren, so die Richterin. Zudem habe er versucht, mit einer Therapie zu beginnen. Das sei wegen der langen Wartezeit aber noch nicht möglich gewesen, sagte Verteidiger Künz. Als Schadenwiedergutmachung bezahle sein Mandant der Stieftochter den Führerschein.

Im Unterschied zu anderen Sexualdelikten sei beim Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vom Gesetz her eine Verbüßung der Haftstrafe mit einer Fußfessel nicht ausgeschlossen, merkte die Richterin Lisa Pfeifer an.