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65.000 Euro Schaden durch Sozialbetrug

07.03.2024 • 12:55 Uhr
65.000 Euro Schaden durch Sozialbetrug
Die Angeklagte erschlich zwischen 1.1.2015 und 31.8.2023 65.315,80 Euro Shutterstock

Russische Bezieherin von Geld aus Grundversorgung verschwieg acht Jahre lang Arbeitseinkommen.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde die unbescholtene Angeklagte mit dem monatlichen Nettoeinkommen von 1000 Euro am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist rechtskräftig. Denn die von Toni Jakupi verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Krehn waren damit einverstanden.

Angeklagte gesteht

Die in Dagestan in der russischen Föderation geborene Angeklagte gab zu, dass sie zwischen 1.1.2015 und 31.8.2023 betrügerisch 65.315,80 Euro aus der Grundversorgung erschlichen hat. Die fremdenrechtlich in Österreich geduldete Nicht-EU-Ausländerin gestand ein, dass sie vor den Behörden ihr Arbeitseinkommen verschwiegen und so Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen hat.

Vor der Polizei habe die Beschuldigte noch angegeben, dass sie nicht gewusst habe, ihr Arbeitseinkommen melden zu müssen, sagte Richter Wehinger. Dazu merkte die Angeklagte an, sie habe sich schon vor der Polizei schuldig bekannt.

Symbolische Wiedergutmachung

Die verwitwete 52-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn habe symbolisch damit begonnen, den von ihr angerichteten Schaden wiedergutzumachen, berichtete Verfahrenshelfer Jakupi. Sie habe der BH Dornbirn inzwischen 30 Euro zurückbezahlt. Die Frau wurde bereits mit einem rechtskräftigen behördlichen Bescheid zur Rückzahlung der betrügerisch erlangten Sozialleistungen verpflichtetet.

Eine zu verbüßenden Gefängnisstrafe sei nicht notwendig, meinte Richter Wehinger. Mildernd wertete der Schöffensenat die Unbescholtenheit, das Geständnis und die im geringen Ausmaß geleistete Wiedergutmachung. Erschwerend wirkte sich der lange, achtjährige Tatzeitraum aus.