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„Sie sind eine Gefahr für Minderjährige“

05.04.2024 • 12:10 Uhr
„Sie sind eine Gefahr für Minderjährige“
Mehr als 1000 Missbrauchvideos und -fotos wurden auf dem Handy des Angeklagten gefunden. Klaus HArtinger

Neun Monate Gefängnis für rückfälligen Vorbestraften, der neuerlich Videos von Kindesmissbrauch konsumierte und zudem einen 13-Jährigen missbrauchen wollte.

Sie sind eine Gefahr für Minderjährige“, sagte Richterin Lisa Pfeifer in ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten. Deshalb sei als Sanktion nur noch eine zu verbüßende Haftstrafe in Betracht gekommen.

Neun Monate Gefängnis

Wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen und Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete 26-Jährige am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen vier offene Haftmonate aus der einschlägigen Vorstrafe wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger. Damit beträgt die Gesamtstrafe neun Monate Gefängnis.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Toni Jakupi verteidigte Angeklagte und der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Für den Angeklagten galt wegen des Tatzeitraums von Jänner 2021 bis Juni 2022 noch der frühere Strafrahmen für Kinderpornografie von null bis drei Jahren Haft. Seit Dezember 2023 beläuft sich die Strafdrohung auf sechs Monate bis drei Jahre Gefängnis.

Der türkischstämmige Österreicher aus dem Bezirk Feldkirch wurde am Landesgericht im Dezember 2020 wegen des Konsums von Kinderpornografie auch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt.

Über 1000 Videos und Fotos

Bereits einen Monat später hat der Arbeitslose nach eigenen Angaben wieder damit begonnen, Missbrauchsmaterial abzuspeichern, das er nun zudem auch weitergegeben hat. Mehr als 1000 Videos und Fotos von missbrauchten Kindern und Jugendlichen seien auf seinem Handy sichergestellt worden, sagte die Strafrichterin.

Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des geistig leicht eingeschränkten 26-Jährigen. Erschwerend waren die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum und das Vorliegen von drei Vergehen.

Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des geistig leicht eingeschränkten 26-Jährigen. Erschwerend waren die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum und das Vorliegen von drei Vergehen.

Psychologische Behandlung

Der Angeklagte sagte, er befinde sich wegen seiner pädophilen Neigung seit drei Monaten in ambulanter psychologischer Behandlung. Kinder würden ihn inzwischen nicht mehr sexuell erregen, weil er mittlerweile eine Freundin habe. Mit ihr wolle er eine Familie gründen.