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Anklage: Drei Opfer von Vergewaltigungen

06.04.2024 • 23:00 Uhr
Anklage: Drei Opfer von Vergewaltigungen
Der Schöffenprozess soll am 19. April mit einem Urteil enden. Klaus HArtinger

Schöffenprozess ab 17. April: 27-Jährigem wird unter anderem vorgeworfen, 20-Jährige mit K.o-Tropfen bewusstlos gemacht und sich dann ihr schwer vergangen zu haben.

Dem angeklagten 27-Jährigen wird vor allem zur Last gelegt, in Dornbirn einen 17-Jährigen und eine 20-Jährige vergewaltigt und einen 15-Jährigen zu vergewaltigen versucht zu haben.

Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch beginnt am 17. April und soll am zweiten Verhandlungstag am 19. April mit einem Urteil beendet werden. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, sexuelle Belästigung und pornografische Darstellung Minderjähriger. Tatorte sollen in Dornbirn das Zimmer des angeklagten Nigerianers in einem Flüchtlingsheim und später seine Wohnung gewesen sein.

Erhöhung des Strafrahmens

Der Anklageschrift zufolge soll der Arbeitslose im Juni 2022 einer 20-jährigen Bekannten K.o.-Tropfen in ihr Getränk gemischt und sie so wehrlos gemacht zu haben. Danach soll er die Bewusstlose in seinem Bett vergewaltigt haben. Die junge Frau soll erst durch ein Video der Tat davon erfahren haben, was ihr widerfahren ist.

Am Tag zuvor soll der Angeklagte versucht haben, einen 15-Jährigen, dem er die Haare schnitt, oral zu vergewaltigen. Dadurch, so die Anklage, habe das Opfer eine Anpassungsstörung und damit eine schwere Körperverletzung erlitten. Deswegen erhöht sich der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs auf 5 bis 15 Jahre Gefängnis.

Verleitet mit gratis Haarschnitt

Anfang 2021 soll der Angeklagte den zunächst einvernehmlichem Oralverkehr mit einem 17-Jährigen gewaltsam fortgesetzt haben. Der zunächst einvernehmliche Oralverkehr wurde als sexueller Missbrauch von Jugendlichen angeklagt, weil es sich dabei um die Gegenleistung für einen kostenlosen Haarschnitt gehandelt haben soll. Bei zwei weiteren Vorfällen soll Oralverkehr das Gegengeschäft für Gratishaarschnitte für den 17-Jährigen gewesen sein. Darüber hinaus soll der Angeklagte zwei anderen Jugendlichen vergeblich Geld für Oralverkehr angeboten haben.

Des Weiteren soll der Angeklagte Jugendliche mit Berührungen im Intimbereich und Stoßbewegungen mit seinem Becken sexuell belästigt haben. Dabei sollen der Angeklagte und die Jugendlichen bekleidet gewesen sein.

Untersuchungshaft

Zudem soll der Angeklagte Fotos vom nackten Penis und vom Onanieren eines der Jugendlichen gemacht und besessen haben.

Der Beschuldigte wurde im Juli 2023 festgenommen und befindet sich seither in der Feldkircher Justizanstalt in Untersuchungshaft. Seine Verteidigerin verzichtete auf eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bereit.