Angeklagter bestreitet drei Vergewaltigungen

Laut Anklage drei Vergewaltigungsopfer. 27-Jähriger soll 20-Jährige mit K.o-Tropfen betäubt und sich dann ihr schwer vergangen haben.
Dem angeklagten 27-Jährigen wird vor allem zur Last gelegt, in Dornbirn einen 17-Jährigen und eine 20-Jährige vergewaltigt und einen 15-Jährigen zu vergewaltigen versucht zu haben.
Urteil am Freitag
Der Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch begann am Mittwoch und wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die Anklage lautet auf Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, sexuelle Belästigung und pornografische Darstellung Minderjähriger. Tatorte sollen das Zimmer des angeklagten Nigerianers in einem Flüchtlingsheim und später seine Wohnung gewesen sein.
Der angeklagte Untersuchungshäftling bestreitet alle Tatvorwürfe und sagte vor Gericht, er sei nicht schuldig. Intimkontakte zur 20-Jährigen und zum 17-Jährigen seien einvernehmlich erfolgt.
K.o.-Tropfen
Der Anklageschrift zufolge soll der Arbeitslose im Juni 2022 einer 20-jährigen Bekannten K.o.-Tropfen in ihr Getränk gemischt und sie so wehrlos gemacht zu haben. Danach soll er die Bewusstlose in seinem Bett vergewaltigt haben. Die junge Frau soll erst durch ein Video der Tat davon erfahren haben, was ihr widerfahren ist.
Am Tag zuvor soll der Angeklagte versucht haben, einen 15-Jährigen, dem er die Haare schnitt, zu vergewaltigen. Dadurch, so die Anklage, habe das Opfer eine Anpassungsstörung und damit eine schwere Körperverletzung erlitten. Deswegen erhöht sich die Strafdrohung für den Fall eines Schuldspruchs auf 5 bis 15 Jahre Gefängnis.
Gegenleistung
Anfang 2021 soll der Angeklagte den zunächst einvernehmlichem Oralverkehr mit einem 17-Jährigen gewaltsam fortgesetzt haben. Der zunächst einvernehmliche Oralverkehr wurde als sexueller Missbrauch von Jugendlichen angeklagt, weil es sich dabei um die Gegenleistung für einen kostenlosen Haarschnitt gehandelt haben soll. Bei zwei weiteren Vorfällen soll Oralverkehr das Gegengeschäft für Gratishaarschnitte für den 17-Jährigen gewesen sein. Darüber hinaus soll der Angeklagte zwei anderen Jugendlichen vergeblich Geld für diesen Akt angeboten haben.
Belästigung Minderjähriger
Des Weiteren soll der Angeklagte Jugendliche mit Berührungen im Intimbereich sexuell belästigt haben. Dabei sollen der Angeklagte und die Jugendlichen bekleidet gewesen sein.
Zudem soll der Angeklagte Nacktfotos von einem der Jugendlichen gemacht und besessen haben.