Anklage: Busfahrer missbrauchte Schüler

Buslenker soll zehnjährigen Sonderschüler schwer missbraucht haben. Noch kein Urteil in vertagtem Prozess.
Das Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem unbescholtenen 58-Jährigen vor. Demnach soll der Busfahrer im Juni 2021 Oralverkehr an sich selbst durch einen zehnjährigen Sonderschüler vornehmen lassen haben. Für den Fall eines Schuldspruchs beträgt die Strafdrohung ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Kein Urteil im Schöffenprozess
Im Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer erging am Freitag am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde zur Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens vertagt. Damit soll abgeklärt werden, ob die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers glaubwürdig sind.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklageschrift auf die belastenden Angaben des Buben vor der Polizei und dem Rechtsschutzrichter. Dabei sagte der Zeuge 2023, er habe am 16. Juni 2021 nach der Schule beim Bahnhof Feldkirch den Bus verpasst. Der Busfahrer habe ihn mit dem Bus nach Rankweil gebracht. Von dort sei der Busfahrer mit ihm im privaten Pkw zu den Baggerlöchern nach Rankweil gefahren, angeblich zum Schwimmen. Dort habe der Busfahrer ihn missbraucht. Danach habe der Busfahrer ihn zur betreuten Wohngruppe gebracht.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er machte aber darüber hinaus vor Gericht keine Angaben. Verteidiger Franz Josef Giesinger beantragte einen Freispruch. Der Busfahrer habe den betreuten Sonderschüler bei Busfahrten des Öfteren chauffiert. Am angeklagten Vorfallstag habe der Buslenker nach seiner letzten Fahrt den Buben aus Mitgefühl mit dem Bus zur Firmenzentrale nach Rankweil gebracht und danach mit dem Privatauto zur betreuten Wohngruppe. Zuvor habe der Busfahrer dem Buben einmal ein Spielzeugauto geschenkt, das sich der Sonderschüler gewünscht habe.
Zweifel an Glaubwürdigkeit des Opfers
Der Bub habe seinen Betreuern gegenüber 2021 zunächst gesagt, so der Verteidiger, dass es zu keinen sexuellen Handlungen gekommen sei. Erst zwei Jahre später habe das Kind Vorwürfe erhoben. Der Minderjährige sei dabei von Betreuern beeinflusst worden, meint Giesinger. Zumal der Leiter der betreuten Wohngruppe schon wenige Tage nach dem Vorfall Anzeige erstattet habe. Darüber hinaus würde es sich bei den belastenden Angaben des Sonderschülers um Pseudoerinnerungen an tatsächlich gar nicht Erlebtes handeln.