Im ersten Prozess wurde Buslenker noch wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt. Im zweiten Rechtsgang blieb für Gericht ungeklärt, wer Bordcomputer bei Bussen beschädigte.
Ein Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung, im Verfahren des anderen entlassenen Busfahrer wurde Klage gegen Ex-Arbeitgeber auch in zweiter Instanz abgewiesen.