Vorarlberg

Beschädigte Bordcomputer: Busfahrer im neuen Prozess freigesprochen

09.07.2025 • 11:12 Uhr
Beschädigte Bordcomputer: Busfahrer im neuen Prozess freigesprochen
Dem Buslenker wurde vorgeworfen, Bordcomputer beschädigt zu haben. hartinger

Im ersten Prozess wurde Buslenker noch wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt. Im zweiten Rechtsgang blieb für Gericht ungeklärt, wer Bordcomputer bei Bussen beschädigte.

Vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung wurde der von German Bertsch verteidigte Angeklagte nun im neuen Prozess mit einem anderen Richter am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im zweiten Rechtsgang gelangte der Richter zur Ansicht, dass es keinen Nachweis für die Schuld des Angeklagten gebe.

Kritische Infrastruktur beschädigt

Im ersten Prozess war der damalige Richter der Überzeugung, dass der ehemalige Linienbusfahrer am 20. Dezember 2023 im Bregenzerwald bei zehn abgestellten Linienbussen seines Arbeitgebers Kabelstränge der Bordcomputer abgeschnitten hat. Demnach hat der Angeklagte die Linienbusse vorübergehend fahruntüchtig gemacht und so einen Bestandteil der kritischen Infrastruktur beschädigt.

Deshalb erfolgte im ersten Rechtsgang trotz des nur mit 4900 Euro bezifferten Schadens ein Schuldspruch wegen schwerer Sachbeschädigung.

Dafür wurde der mit elf deutschen Vorstrafen belastete Deutsche im Vorjahr am Landesgericht zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt.

Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entsprach elf Monaten Haft.

Nichtigkeitsberufung stattgegeben

Danach gab das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) der Berufung des Angeklagten wegen Nichtigkeit statt. Das Berufungsgericht hob das erste Feldkircher Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung am Landesgericht an.

Dann aus Sicht des OLG-Richtersenats hätte das Landesgericht den Beweisantrag des Angeklagten auf nochmalige Einvernahme seiner Frau als Zeugin nicht abweisen dürfen. Sie hatte vor der Polizei angegeben, ihr Mann besitze eine blonde Perücke wie der Täter. Und er habe ihr gegenüber beim Heimkommen nach der Tatnacht von zehn beschädigten Linienbussen erzählt.

Der Richter im ersten Rechtsgang stützte seinen Schuldspruch auf Indizien und dabei vor allem darauf, dass der Angeklagte sich als Linienbusfahrer bei einer internen Schulung über die Bordcomputer seines Arbeitgebers beschwert habe und sich nach seiner Nachtschicht zur Tatzeit in Tatortnähe aufgehalten habe. Zudem trage der Täter, wie Videobilder vom Tatgeschehen zeigten, als Schuhe jene Sneakers, über die auch der Angeklagte verfüge, und eine blonde Perücke, wie sie auch der Angeklagte habe.