Diversion: Jugendliche schlug neuerlich zu

Zusätzliche Arbeitsstunden für unbescholtene 15-Jährige, die Konflikt wieder mit Ohrfeige austrug.
Die angeklagte 15-Jährige gab vor Gericht zu, dass sie im April in Bregenz einer Schülerin eine Ohrfeige versetzt, sie an den Haaren gezogen und dabei leicht verletzt hat. Und dass sie dem Mädchen gesagt hat, es werde krankenhausreif geschlagen, wenn es noch einmal schlecht über andere rede.
Diversion gewährt
Die Anklage im Strafantrag der Staatsanwaltschaft lautete auf Körperverletzung und Nötigung. Am Landesgericht Feldkirch wurde der unbescholtenen und Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten eine Diversion gewährt. Wenn sie innerhalb von fünf Monaten insgesamt 20 kostenlose gemeinnützige Arbeitsstunden leistet, wird das Strafverfahren ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden. Die von Christina Lindner verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Vorherige Sanktionen
Richter Martin Mitteregger hatte auf eine im Mai am Bezirksgericht Dornbirn verhängte Sanktion Rücksicht zu nehmen. Schon in Dornbirn hätte theoretisch auch über die nunmehrige Anklage entschieden werden können. Dort erhielt die Jugendliche eine Diversion mit 30 Sozialstunden wegen Körperverletzung. Auch in Dornbirn sei es um eine leichte Körperverletzung mit einer Ohrfeige gegangen, sagte der Strafrichter. Am Bezirksgericht wäre nach Ansicht des Feldkircher Richters die Diversion um 20 Stunden höher ausgefallen, wenn dort auch schon die jetzige Anklage vorgelegen wäre.
Entschuldigung und Einsicht
Die Angeklagte entschuldigte sich während der Verhandlung am Landesgericht bei der Geschädigten für die Tätlichkeiten und die Drohung. Erst nach mehreren Versuchen schien der Richter die minderjährige Angeklagte davon überzeugen zu können, dass Konflikte nicht mit Gewalt ausgetragen werden dürften. Letztlich sagte die 15-Jährige, sie werde in Zukunft Konflikte mit Worten lösen; gemeint waren aber keine Drohungen.