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Klage: Wasserschäden in Feldkirchs Bahnhofcity

10.07.2024 • 13:08 Uhr
Klage: Wasserschäden in Feldkirchs Bahnhofcity
In der Feldkircher Bahnhofcity soll es einen Wasserschaden geben. Wer dafür Verantwortung trägt wird im Laufe der Gerichtsverhandlung ermittelt. Klaus Hartinger

Beklagte Abbruchfirma bestreitet in Zivilprozess, Wasserschäden in zwei Bahnhofsgeschäften verursacht zu haben.

Bei der Neugestaltung des Feldkircher Bahnhofsgeländes im Rahmen des Projekts Bahnhofcity traten im März 2021 Wasserschäden in zwei Geschäften der Bahnhofshalle auf. Strittig ist, wer die Wasserschäden verursacht und dafür zu haften hat.

Einer der Zivilprozesse wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch fortgesetzt. Dabei klagt einer der betroffenen Geschäftsbetreiber eine Abbruchfirma auf Schadenersatz. Klagsvertreterin Anna-Katharina Wirth sagte, die Klagsforderung belaufe sich vorläufig erst auf 9000 Euro.

Der Klage zufolge soll die beklagte Partei bei Abbrucharbeiten im ersten Obergeschoss eines Bahnhofsgebäudes auf dem Dach liegende Wasserpfützen unsachgemäß entsorgt haben. Demnach soll viel Wasser über Gebäudekanten in das Geschäft eingedrungen sein.

Bahnhofcity Feldkirch
Bahnhofcity Feldkirch. Steurer

Abweisung beantragt

Beklagtenvertreter Rainer Stemmer beantragt die Abweisung der Klage. Denn die Abbruchfirma habe die Wasserschäden nicht verursacht. Zumal die Abbrucharbeiten in einem Gebäude neben der Bahnhofshalle mit den betroffenen Geschäften vorgenommen worden seien. Zivilrichterin Elisabeth Walch merkte an, es würde ausreichen, sollte bei den Abbrucharbeiten das Gebäude mit den betroffenen Geschäften touchiert worden sein.

Der zuständige Bauaufseher teilte der Richterin am Dienstag informell mit, die beklagte Partei habe die Wasserschäden verursacht. Für die Erstellung eines Hochbaugutachtens wurde der Zivilprozess vertagt.

Der Geschäftsführer des Projektbetreibers sagte als Zeuge, man habe den ÖBB für die Reparaturarbeiten 13.100 Euro bezahlt. 19.000 Euro habe man der Abbruchfirma von deren Schlussrechnung abgezogen. Deswegen habe das Abbruchunternehmen jetzt die Projektbetreiberfirma geklagt, teilte Stemmer mit.

Ein Zeuge sagte, er sei im Urlaub gewesen und deswegen bei einer früheren Verhandlung nicht erschienen. Die Richterin hob daraufhin die verhängte Ordnungsgeldstrafe wieder auf.