Tierquälerei: Im neuen Prozess Freisprüche

Richterin konnte nicht zweifelsfrei feststellen, dass Lebensgefährten tatsächlich auf Elstern geschossen haben. Im ersten Prozess wurden Angeklagte noch zu Geldstrafen verurteilt.
Von den Vorwürfen der Tierquälerei wurden die beiden unbescholtenen Angeklagten am Donnerstag im neuen Strafprozess mit einer anderen Richterin am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Melanie Wörle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Für den Fall eines Schuldspruchs wäre die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis gewesen.
Im ersten Prozess wurden im März am Landesgericht teilbedingte Geldstrafen wegen Tierquälerei verhängt. Nach den damaligen gerichtlichen Feststellungen versuchten der 55-jährige Erstangeklagte und seine 71-jährige Lebensgefährtin mit Schüssen mit dem Kleinkalibergewehr der Zweitangeklagten zwischen Mai 2021 und Oktober 2022 in Dutzenden Fällen vor ihrem Haus im Bezirk Bludenz Lärm erzeugende Elstern zu erschießen.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hob das erste Feldkircher Urteil wegen Begründungsmängeln auf und ordnete eine neue Verhandlung am Landesgericht an.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen
Die im zweiten Rechtsgang zuständige Richterin sagte, sie könne nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Angeklagten tatsächlich auf Elstern geschossen haben. Denn es gebe Zweifel an der Zuverlässigkeit der belastenden Angaben eines ehemaligen Gastes der Angeklagten. Das auch deshalb, weil der 59-jährige Wiener am Donnerstag als Zeuge selbst zugab, im von ihm geführten anhängigen Arbeitsprozess gegen den Erstangeklagten in Wien zu seiner strittigen Unterschrift unter einem Dokument die Unwahrheit gesagt zu haben.
Zudem, so Richterin Sabrina Tagwecher, hätten zwei Nachbarn der Angeklagten als Zeugen ausgesagt, nie Schüsse gehört zu haben.
Der Belastungszeuge behauptet, er habe als Gast der Angeklagten mehrmals mitansehen müssen, wie die beiden Angeklagten auf Elstern geschossen und einige offenbar getroffen hätten.
Angeklagte bestreiten Vorwürfe
Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und sagten, sie hätten mit einer Ausnahme nie auf Elstern geschossen. Die 71-jährige Zweitangeklagte gab zu Protokoll, sie habe vor mehr als zehn Jahren einmal eine sie im Schlaf störende Elster erschossen. Diese Tat ist aber verjährt.
Die Pensionistin räumte ein, sie habe jahrelang ein Kleinkalibergewehr an eine Kommode in ihrer Küche angelehnt. Denn sie habe mit Warnschüssen aus dem griffbereiten Gewehr zuweilen Schlangen vertrieben, die ihrem Haus am Waldrand zu nahe gekommen seien.