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Verkauftes Pferd wird zurückgenommen

25.07.2024 • 18:00 Uhr
Reittherapie Carina Thomas Vogt und Pferd
Symbolbild: Ein Pferd wurde an einen Vater und dessen Tochter verkauft. Nun stehen Verkäuferin und Käufer vor Gericht. Roland Paulitsch

Zumindest vorläufige Einigung: Verkäuferin ersetzt rund die Hälfte des Kaufpreises und nimmt Pferd zurück, mit dem kleine Tochter des Käufers als Anfängerin nicht reiten kann.

Der Kaufvertrag wurde im August 2022 unterzeichnet. Der Käufer aus der Steiermark bezahlte der Vorarlberger Verkäuferin 14.600 Euro für das Reitpferd. Die neunjährige Tochter des Steirers absolvierte vor dem Kauf einen Proberitt und sollte als Anfängerin mit dem sechsjährigen Pferd reiten.

Der Käufer behauptete danach aber, seine unmündige Tochter habe mit dem gekauften Pferd nicht reiten können. Das Pferd sei für Anfänger und Kinder ungeeignet. Deshalb klagte der Käufer die Verkäuferin auf Aufhebung des Kaufvertrags. Denn das Pferd verfüge nicht über die von der Beklagten zugesicherten Eigenschaften, für Anfänger und Kinder geeignet zu sein. Dazu legte die klagende Partei ein Privatgutachten vor.

Die Beklagte bestritt das und beantragte die Abweisung der Klage. Zumal sie ein Toppferd verkauft habe, das sehr wohl zum Reiten für Anfänger und Kinder geeignet sei.

Gütliche Einigung im Gerichtsverfahren

Im fortgeschrittenen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde unter anderem bereits ein Gerichtsgutachten eingeholt. In der jüngsten Verhandlung verständigten sich die Streitparteien dann doch noch auf eine zumindest vorläufige gütliche Einigung zur Beendigung des Gerichtsverfahrens ohne Urteil.

Demnach bezahlt die beklagte Verkäuferin dem klagenden Käufer mit 7750 Euro einen Teil des Kaufpreises zurück. Dafür erhält sie ihr Pferd zurück. Die klagende Partei verpflichtete sich dazu, die gesamten Prozesskosten zu übernehmen, also auch jene der beklagten Partei. Die klagende Partei verfügt im Gegensatz zur beklagten Partei über eine Rechtsschutzversicherung.

Außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits

Der Rechtsstreit soll außergerichtlich beigelegt werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung der klagenden Partei für die gesamten Prozesskosten aufkommt, wird der Zivilprozess ohne Urteil beendet werden. Ansonsten würde das Gerichtsverfahren weitergeführt werden.

Beklagtenvertreter Daniel Wolff sagte, im Sinne des Pferdes habe sich die Beklagte dazu entschlossen, einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten und das Reitpferd zurückzunehmen. Die Tochter des Käufers habe offenbar keinen Bock mehr, das Pferd zu reiten.

Beklagtenvertreter zuversichtlich

Den Zivilprozess würde seine Mandantin gewinnen, meint Wolff. Weil die Gerichtsgutachterin zur Einschätzung gelangt sei, dass sich aus ihrer Sicht keine Erkenntnisse ergeben hätten, die die Tauglichkeit des Pferds zum Gebrauch für Anfänger und Kinder verneinen würden.