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Fehler des Gerichts: Zeugin übergangen

23.08.2024 • 06:00 Uhr
Fehler des Gerichts: Zeugin übergangen
Eine Augenzeugen wurde übergangen, und das Höchstgericht mischte sich ein. Hartinger

Höchstgericht bemängelte, dass Verwaltungsgericht auf nicht erschienene Augenzeugin verzichtete. Beschwerde gegen Festnahme hätte daher nicht abgewiesen werden dürfen.

Der Bürger meint, seine vorübergehende Festnahme durch die Polizei im April 2023 nach einer Auseinandersetzung bei einer Tankstelle sei rechtswidrig gewesen und habe seiner Gesundheit geschadet. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg wies im September 2023 seine Maßnahmenbeschwerde gegen  die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ab.

Verwaltungsgerichtshof hebt Entscheidung auf

Seiner dagegen erhobenen außerordentlichen Revision gab nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) statt. Das Höchstgericht in Wien erklärte die Entscheidung des Bregenzer Gerichts für rechtswidrig und hob sie auf. Denn es seien Verfahrensvorschriften verletzt worden.

Der zuständige VwGH-Senat erklärte die von der Anwaltskanzlei Lerch Nagel Heinzle ausgearbeitete Revision für zulässig und berechtigt. Demnach hätte das Landesverwaltungsgericht in dem Verfahren nicht auf die Befragung einer beantragten Augenzeugin verzichten dürfen. Sie war zur mündlichen Verhandlung am Gericht in Bregenz geladen worden, aber nicht erschienen.

Verfahrensmängel

Auf das Fernbleiben der Zeugin hätte mit einer Vorführung durch die Polizei reagiert werden können, meinen die Höchstrichter. Wäre sie befragt worden, hätte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts anders ausfallen können, nämlich im Sinne des Beschwerdeführers.

Unmittelbare Tatzeugen seien zu hören, erläuterten die Wiener Richter. Weil das ohne Begründung nicht geschehen sei, sei der Sachverhalt nicht gründlich genug erhoben worden. Dadurch sei es zu einer voreiligen Würdigung der vorliegenden Beweise durch das Bregenzer Gericht gekommen. Die Vorarlberger Entscheidung sei daher mit einem Verfahrensmangel behaftet.

Neue Verhandlung erwartet

Deshalb wird das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg nun wohl eine weitere Verhandlung durchzuführen haben, bei der die bislang nicht gehörte Augenzeugin zu befragen ist.

Das Landesverwaltungsgericht hielt die Angaben des Beschwerdeführers für unglaubwürdig und stützte sich auf die Angaben eines Polizisten. Der Beamte gab zu Protokoll, der Beschwerdeführer und die Zeugin seien bei einer Tankstelle in einen verbalen und körperlichen Streit mit zwei anderen Personen geraten. Der Beschwerdeführer habe sich beim polizeilichen Einschreiten aggressiv benommen, auch noch nach einer Abmahnung. Deshalb sei er um 16.20 Uhr festgenommen worden. Um 19.05 Uhr sei er in der Polizeiinspektion freigelassen worden.