Im Rahmen der NEUE-Serie „Drei Fälle mit…“ schildert der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling unter anderem, warum er im Jahr 2000 die Bundesrepublik Deutschland und Belgien klagte.
Höchstgericht bemängelte, dass Verwaltungsgericht auf nicht erschienene Augenzeugin verzichtete. Beschwerde gegen Festnahme hätte daher nicht abgewiesen werden dürfen.
Viele Jahre wurde im Land der Mantel des Schweigens über das Thema Agrargemeinschaften gelegt. In Feldkirch könnte der Stein nun wieder ins Rollen kommen.