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Lehrling wegen Gewalttat vor Gericht

28.08.2024 • 12:53 Uhr
Lehrling wegen Gewalttat vor Gericht
Wegen Körperverletzung steht der vorbestrafte Angeklagte wiedermal vor Gericht. Hartinger

Wegen Raubtaten vorbestrafter 24-Jähriger wurde dieses Mal wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt.

Wegen des Vergehens der Körperverletzung wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist rechtskräftig. Denn der von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle waren mit der Entscheidung einverstanden. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Haft gewesen. Der Lehrling wird bei der Gefängnisleitung einen Antrag auf eine Fußfessel stellen.

Der 24-jährige Lehrling verletzte nach den gerichtlichen Feststellungen bei einer tätlichen Auseinandersetzung in Feldkirch einen 19-jährigen Widersacher mit Faustschlägen auf den Hinterkopf leicht.

Vergangenheit mit mehrfachen Raubüberfällen

Die Strafe fiel deshalb vergleichsweise streng aus, weil über den Serben in der Vergangenheit wegen mehrfachen Raubs auf der Straße unbedingte Freiheitsstrafen verhängt worden sind. Die Richterin sah davon ab, den Angeklagten nun auch noch einen bedingt gewährten Strafrest aus einer Vorstrafe verbüßen zu lassen. Man müsse die Kirche im Dorf lassen, merkte Richterin Wackerle dazu an.

Mildernd gewertet wurden das reumütige und zur Wahrheitsfindung beitragende Geständnis und der Umstand, dass der 24-Jährige provoziert wurde und nicht der Aggressor war.

Freispruch

Im Zweifel wurde der Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen, seinen Kontrahenten bei der Schlägerei am Daumen schwer verletzt zu haben. Die Strafrichterin konnte nicht mit Sicherheit feststellen, dass der 24-Jährige auch für die Daumenverletzung des 19-Jährigen verantwortlich ist.

Mitangeklagter bleibt Gerichtsverhandlung fern

Der 19-jährige Mitangeklagte erschien unentschuldigt nicht zur Gerichtsverhandlung. Sein Verfahren wurde daher vorläufig ausgeschieden. Ihm wird zur Last gelegt, den 24-Jährigen bei der Schlägerei verletzt zu  haben. Darüber hinaus soll er bei einem anderen Vorfall in Dornbirn eine Hauseingangstür schwer beschädigt haben.