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Stiefvater hat doch nicht drei Kinder jahrelang misshandelt

06.09.2024 • 15:45 Uhr
Stiefvater hat doch nicht drei Kinder jahrelang misshandelt
Ein Stiefvater sitzt auf der Klagebank. Hartinger

Schöffensenat stellte nur einen Vorfall mit Schlägen gegen Stiefkinder fest und zudem jahrelange Nötigungen: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen 49-Jährigen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen misshandelte der Angeklagte am 23. Dezember 2023 im Bezirk Feldkirch seine drei Stiefkinder im Alter von sechs bis neun Jahren. Demnach schlug er einem Kind ins Gesicht, schlug ein anderes Kind mehrfach mit der flachen Hand und zog das dritte Kind an den Ohren. Zudem drohte der verheiratete Türke nach Ansicht der Richter seinen drei Stiefkindern zwischen 2021 und 2023 mehrmals mit dem Umbringen, sollten sie nicht ruhig sein.

Urteil gefällt

Wegen Körperverletzung und Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1000 Euro (200 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat er einem Kind 250 Euro zu bezahlen und den beiden anderen Kindern jeweils 150.

Dem 49-Jährigen wurden die Weisungen erteilt, während der dreijährigen Bewährungszeit weiterhin keinen Kontakt mit den Kindern zu haben und keinen Alkohol zu trinken.

Das Urteil, mit dem der von Bernhard Schwendinger verteidigte Angeklagte und der Staatsanwalt einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zwölf Monate Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sechs Monaten Gefängnis.

Anklage und Verteidigung

In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe zwischen Herbst 2021 und Dezember 2023 seine Gattin und seine drei Stiefkinder immer wieder geschlagen, auch mit einem Besenstiel und einer Stange, und bedroht.

Der Staatsanwalt beantragte einen Schuldspruch wegen fortgesetzter Gewaltausübung mit einem Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren Gefängnis. Wer mehr als ein Jahr lang Gewalt gegen ein unmündiges Kind ausübt, ist nach dem Strafgesetzbuch mit zumindest fünf Haftjahren zu bestrafen.

Der Schöffensenat habe Zweifel daran gehabt, dass der Angeklagte tatsächlich fortgesetzt Gewalt gegen seine Familie ausgeübt habe, sagte Richter Theo Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Es sei aber nicht so, dass die belastenden Aussagen der Kinder unglaubwürdig gewirkt hätten.

Urteilsbegründung und Folgen

Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe und beantragte einen Freispruch. Er befand sich mehr als zwei Monate lang in Untersuchungshaft. Deshalb hat der 49-Jährige von der verhängten Geldstrafe nur noch 359,90 Euro zu bezahlen.