Eifersüchtiger schlug Falschen: Haftstrafe

20-Jähriger versetzte mit Teleskopschlagstock 27-Jährigem einen Schlag auf den Kopf und verletzte ihn dabei leicht. Insgesamt vier Jahre und ein Monat Gefängnis für Vorbestraften.
Der 20-Jährige lauerte sieben Tage nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zu acht Monaten Gefängnis in Dornbirn jenem Mann auf der Straße auf, der seiner minderjährigen Freundin Sex und Drogen angeboten haben soll. Dabei erwischte der Unterländer den Falschen. Er schlug dem 27-Jährigen, der vergeblich bestritt, der Gesuchte zu sein, nach den gerichtlichen Feststellungen mit einem Teleskopschlagstock einmal auf den Kopf und verletzte ihn dabei leicht.
Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Erstangeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen 13 Haftmonate aus zwei offenen Vorstrafen. Damit beträgt die Gesamtstrafe vier Jahre und einen Monat Gefängnis. Als Teilschmerzengeld hat der Lehrling dem Verletzten 1500 Euro zu bezahlen.
Zweitangeklagter bekommt Geldstrafe
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Philipp Plattner, mit dem der von Astrid Nagel verteidigte Erstangeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der erhöhte Strafrahmen für den mit einer Waffe zuschlagenden Rückfalltäter belief sich auf 2 bis 15 Jahre Gefängnis.
Der Zweitangeklagte (19) übergab dem Erstangeklagten am Tatort seinen Teleskopschlagstock. Der Kroate wurde als Beitragstäter zu einer versuchten schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Dafür wurde über den unbescholtenen Lehrling eine bedingte, nicht zu verbüßende Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Dem Opfer hat er als Teilschmerzengeld 500 Euro zukommen zu lassen.
Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig
Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Halil Arslan verteidigte Zweitangeklagte und Staatsanwalt Gschwenter meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, der Zweitangeklagte zudem Berufung gegen die Verpflichtung zur Schadenersatzzahlung.
Die Strafdrohung für den Zweitangeklagten betrug ein bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht einem Jahr Haft.
Der Erstangeklagte sagte, er habe den 27-Jährigen mit dem Stockschlag auf den Kopf nicht verletzen wollen. Der Zweitangeklagte beantragte einen Freispruch. Weil er seinen Schlagstock dem Erstangeklagten nur zur Selbstverteidigung übergeben habe.