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Masseur belästigte zwei Kundinnen sexuell

27.10.2024 • 13:00 Uhr
Gericht, Rechtssprechung, Urteil
Opfer sind psychisch beeinträchtigt worden. shutterstock

Angeklagter berührte nach Ansicht des Berufungsgerichts Frauen bewusst im Intimbereich. Nach Freispruch in erster Instanz nun unbedingte Geldstrafe und Berufsverbot für Masseur.

Der am Bezirksgericht Dornbirn erfolgte erstinstanzliche Freispruch von den Anklagevorwürfen der sexuellen Belästigung wurde in der Berufungsverhandlung in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch aufgehoben.

Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richterin und Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte verurteilte den unbescholtenen Angeklagten wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro). Zudem wurde über den Masseur ein Berufsverbot verhängt. Von der Geldstrafe werden bezahlte 650 aus einer gescheiterten Diversion abgezogen.

Das zweitinstanzliche Urteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

Nach Ansicht der Berufungsrichter streichelte der angeklagte Masseur am 16. Oktober 2022 in Dornbirn während Massagen zwei Kundinnen ohne deren Einwilligung und gegen deren Willen im Intimbereich.

Dabei handelte es sich dem Berufungsurteil zufolge um kein Versehen. Demnach kam es dem Masseur stattdessen darauf an, die beiden jungen Frauen sexuell zu belästigen. Der Berufungssenat ging damit, im Gegensatz zum Bezirksgericht, von vorsätzlichen Taten aus.

Der Masseur habe die Situation mit den beiden Frauen auf Massageliegen schamlos ausgenützt, sagte Richterin Prechtl-Marte. Vor allem dieser Umstand sei bei der Strafbemessung erschwerend zu werten gewesen. Deshalb habe bei der Geldstrafe kein Teil bedingt nachgesehen werden können. Durch die massiven Grenzüberschreitungen seien die Frauen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt und psychisch beeinträchtigt worden. Der junge Araber hat einer Frau als Teilschmerzengeld 2000 Euro zu bezahlen und der anderen 1000 Euro.

Die belastenden Zeugenaussagen der Frauen seien glaubwürdig gewesen, so die Vorsitzende des Berufungssenats, dem auch die Richter Martin Mitteregger und Dietmar Nußbaumer angehören. Die Zeuginnen hätten sofort Anzeige erstattet.

Über den Masseur sei der sexuellen Belästigungen wegen zum Schutz der Allgemeinheit ein Berufsverbot  zu verhängen gewesen, erläuterte die Präsidentin des Landesgerichts. Denn als Teil der Gesundheitsvorsorge würden Wellness-Massagen von vielen Menschen in Anspruch genommen. Sie müssten darauf vertrauen dürfen, während Massagen nicht sexuell belästigt zu werden.