Wunderheilerin betrog: Komplizin verurteilt

70-Jährige stellte ihr Bankkonto Wahrsagerin für Betrügereien zur Verfügung und log für Sozialbetrügerin. Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtene Beitragstäterin.
Wegen schweren Betrugs und falscher Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde wurde die unbescholtene 70-Jährige mit der Pension von 2000 Euro am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.
Der Republik Österreich hat die Angeklagte als sogenannten Verfallsbetrag für die kriminelle Bereicherung 5000 Euro zukommen zu lassen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Philipp Plattner ist nicht rechtskräftig. Denn die von Oliver Diez verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Komplizin erhielt Geschenke
Nach den gerichtlichen Feststellungen stellte die Angeklagte zwischen Oktober 2022 und März 2023 einer befreundeten Wahrsagerin ihr Bankkonto für Betrügereien zur Verfügung und erhielt dafür Geschenke. Demnach überwies eine betrogene Schweizerin 137.300 Euro auf das Konto. So verschleierte die Wahrsagerin, die Sozialhilfe bezog, hohe Einnahmen.
Die Wahrsagerin betrog als vorgebliche Wunderheilerin mit perfiden Methoden zwölf Geschädigte um 480.000 Euro. Über die 57-Jährige wurde deswegen im September am Landesgericht rechtskräftig eine Gefängnisstrafe von vier Jahren verhängt.
Die 70-Jährige log dem Urteil vom Dienstag zufolge für die Betrügerin vor der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und wirkte so am Sozialbetrug ihrer 57-jährigen Freundin mit. Dazu war die Angeklagte geständig. Zum angeklagten Beitrag zum schweren Betrug mit dem zur Verfügung gestellten Konto beantragte die Unterländerin einen Freispruch. Denn sie habe nichts von den Betrügereien der 57-Jährigen gewusst. Sie habe nur gewusst, dass ihre Freundin als Wahrsagerin und Hexe tätig sei. Was sie dabei konkret getan habe, sei ihr nicht bewusst gewesen.
Nach Ansicht der Richter wusste die 70-Jährige aber sehr wohl, dass die 57-Jährige mit vorgetäuschten Wunderheilungen Betrügereien beging. Zumal die Angeklagte einmal einer Bekannten von weiteren Zahlungen an die 57-Jährige abgeraten habe. Ohne weitere Zahlungen werde der Sohn der Klientin sterben, habe die Wahrsagerin vorhergesagt.