Lokal

Mehrjährige Haft für Messerattacke

19.06.2020 • 20:20 Uhr
Mehrjährige Haft für Messerattacke
Landesgericht Feldkirch

Geschworene werten Bauchstich in Bregenz nur als Körperverletzung.

Vier Geschworene werteten die nächtliche Messerattacke vom 23. August 2019 auf dem Parkplatz der Hypobank in der Bregenzer Montfortstraße im Sinne der Anklage als versuchten Mord. Die anderen vier Laienrichter hingegen beurteilten die drei Messerstiche in den linken Oberbauch, den rechten Unterarm und das Gesäß des 45-jährigen Türken nicht als versuchte vorsätzliche Tötung.

Stimmengleichstand zugunsten des Angeklagten

Bei Stimmengleichstand fiel die Entscheidung automatisch zugunsten des von German Bertsch verteidigten Angeklagten aus. Deshalb wurde der 21-jährige Messerstecher lediglich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Dafür wurde der zur Tatzeit 20-jährige Türke, der mit vier Vorstrafen belastet war, gestern am zweiten Tag des Schwurgerichtsprozesses am Landesgericht Feldkirch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen betrug null bis zehn Jahre Haft. Für versuchten Mord hätte sich die Strafdrohung für ihn auf ein bis 15 Jahre Gefängnis belaufen.

Vorbestrafter Mittäter

Im Falle des mitangeklagten 49-Jährigen stimmte keiner der acht Geschworenen für den angeklagten Beitrag zum versuchten Mord. Der von Martin Ulmer verteidigte Zweitangeklagte hatte sein Klappmesser mit der neun Zentimeter langen Klinge am Tatort dem Erstangeklagten übergeben, der damit zustach. Als Beitragstäter zur absichtlich schweren Körperverletzung wurde über den neunfach vorbestraften Türken eine Zusatzstrafe von sechs Jahren und acht Monaten Gefängnis verhängt.

Urteil nicht Rechtskräftig

Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Für Erwachsene sieht das Strafgesetzbuch ein bis zehn Jahre Haft vor. Versuchter Mord wäre mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslänglicher Haft geahndet worden. Die Angeklagten hatten den 45-Jährigen nach einer Auseinandersetzung in einem Nachtlokal 400 Meter weit zu Fuß durch die Bregenzer Innenstadt verfolgt. Durch den Stich in den linken Oberbauch wurde der verfolgte Lokalgast schwer verletzt.

Der Zufall spielt mit

Es sei Zufall, dass das Opfer nicht lebensgefährlich oder sogar tödlich verletzt worden sei, sagte Staatsanwältin Konstanze Manhart. Mit dem Bauchstich habe der Aushilfsmanager des Nachtlokals in Kauf genommen, dass sein Widersacher sterben könnte. Das Opfer hat sich inzwischen körperlich gut erholt, befindet sich aber in psychotherapeutischer Behandlung. Ihm müssen die Angeklagten als Teilschmerzensgeld 8000 Euro bezahlen.