Stein auf Frontscheibe geschleudert

Passant warf einen Stein auf die Windschutzscheibe.
Was ist da los? Das habe er sich unmittelbar nach dem gefährlichen Vorfall gefragt, sagte der Autofahrer als Zeuge vor Gericht. Er sei im November 2019 mit seinem Auto für eine Botenfahrt in Dornbirn unterwegs gewesen, gab der Restaurantleiter zu Protokoll. Vor einem Zebrastreifen habe er angehalten.
Der Angeklagte, den er zuvor noch nie gesehen habe, habe dann die Straße überquert. Dabei habe der Beschuldigte grundlos und mit voller Wucht einen Stein gegen die Frontscheibe seines Auto geschleudert.
Glassplitter im Gesicht
Die Windschutzscheibe sei zersplittert, berichtete der Pkw-Lenker. Glassplitter seien in sein Gesicht und auch in ein Auge geschleudert worden. Zur Entfernung der Glassplitter sei er in zwei Krankenhäusern ambulant behandelt worden. Es habe sich zunächst angefühlt, ob er feinen Sand im Auge habe. Inzwischen seien seine Blessuren ausgeheilt.
Gleich nach dem Steinwurf sei er aus dem Auto ausgestiegen und dem Täter nachgegangen, schilderte der 35-jährige Zeuge das weitere Geschehen. Der Fußgänger habe so getan, als ob nichts gewesen sei. Der Mann habe zu ihm gesagt, er solle verschwinden, er werde ihn umbringen. Nachdem er den Steinwerfer fotografiert habe, habe der Beschuldigte ihm noch einmal gedroht, ihn umzubringen.
Körperverletzung, Drohung, Sachbeschädigung
Wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung wurde der unbescholtene und arbeitslose Angeklagte im Jänner am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 480 Euro. Als Teilschmerzengeld hat der 35-jährige Afghane dem geschädigten Autofahrer 100 Euro zu überweisen.
Urteil rechtskräftig
In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht wurde die erstinstanzliche Feldkircher Entscheidung nun bestätigt. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Der Angeklagte verhielt sich auch vor Gericht eigentümlich. Er musste von der Polizei zum Landesgericht vorgeführt werden, weil er zum ersten Prozesstermin unentschuldigt nicht erschienen war. Während der Hauptverhandlung sagte der in Dornbirn wohnende Flüchtling mehrmals, er sei mit Magenschmerzen krank und wolle heim. Der Richter hielt ihn jedoch für verhandlungsfähig.
Der Beschuldigte beantwortete keine Fragen, weigerte sich, auf seinem Stuhl Platz zu nehmen, und blieb dahinter stehen. Deshalb saßen die beiden Zeugen auf einem Verteidigerstuhl.