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Kind missbraucht: Sechs Monate Haft

09.11.2020 • 21:00 Uhr
Landesgericht Feldkirch<span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Landesgericht FeldkirchKlaus Hartinger

Teilbedingte Haftstrafe für 51-Jährigen, der sich an Mädchen vergriffen hat.

Während eines Besuchs bei einer befreundeten Familie im Bezirk Bregenz hat der 51-Jährige nach Überzeugung der Richter am 28. Februar die zehnjährige Freundin der Tochter der Gastgeber auch im Intimbereich berührt.

Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeiter dem Mädchen 1500 Euro zu bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Schwerer Missbrauch

Der Schuldspruch erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Angeklagt war neben sexuellem Missbrauch auch schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Vergewaltigung, mit einer Strafdrohung von zwei bis zehn Jahren Gefängnis. Die Richter gingen aber nicht davon aus, dass der verheiratete Familienvater aus dem Bezirk Dornbirn das Kind bei dem Vorfall im Kinderzimmer sogar schwer missbraucht und auch noch vergewaltigt hat.

Verteidiger Franz Josef Giesinger beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Der Rechtsvertreter des in Bosnien geborenen Österreichers sagte in seinem Eingangsplädoyer, das mutmaßliche Opfer habe bei allen drei Einvernahmen vor dem Schöffenprozess widersprüchliche und daher unglaubwürdige Angaben gemacht. Nach dem Anklagevortrag des Staatsanwalts und den Gegenäußerungen des Verteidigers zu Beginn der Gerichtsverhandlung wurde die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen.