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Vater fuhr seine Tochter absichtlich mit Auto an

10.02.2022 • 19:41 Uhr
Prozess am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">hartinger</span>
Prozess am Landesgericht Feldkirch. hartinger

Zwölfjährige wurde leicht verletzt. Diversionelle Geldbuße für Unterländer.

Gewalttätig gegenüber zwei unmündigen Töchtern wurde der geständige Angeklagte bei zwei Vorfällen im Sommer 2021. Angeklagt wurde der 49-jährige Unterländer wegen Körperverletzung und Nötigung, mit einer Strafdrohung für den Fall eines Schuldspruchs von bis zu einem Jahr Gefängnis.

Der 49-Jährige gab am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu, dass er mit seinem Auto mit geringer Geschwindigkeit seine zwölfjährige Tochter absichtlich angefahren hat. Dadurch erlitt das Kind eine Rötung an einem Bein und damit eine leichte Verletzung. Sie hatte sich dem Pkw in den Weg gestellt, weil sie mitfahren wollte. Ihr Vater wollte sie aber nicht mitfahren lassen. Er fuhr sie an und zwang sie so, ihm den Weg freizumachen. Dazu lautete die Anklage auf Körperverletzung und Nötigung.

Mit Video dokumentiert.

Auch den anderen angeklagten Vorfall räumte der Angeklagte ein. Er schlug in der Wohnung der Familie seiner 13-jährigen Tochter ein Buch auf den Kopf. Damit zwang er sie dazu, ihm sein Tab­let herauszugeben. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft wurde ihm dazu Nötigung zur Last gelegt. Die Tat wurde mit einem Video dokumentiert.

Richter Thomas Wallnöfer gewährte dem unbescholtenen und Einsicht in sein Fehlverhalten zeigenden Angeklagten eine Diversion. Wenn der in der Schweiz 3000 Euro netto verdienende Grenzgänger dem Gericht innerhalb der nächsten 14 Tage als Geldbuße 1600 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden.

Keine schwere Schuld

Der Angeklagte und die Staatsanwältin waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Damit bleibt dem Mann eine Vorstrafe erspart. Der Strafrichter merkte an, dass gerade noch keine schwere Schuld vorliege und deshalb eine Diversion möglich sei. Der Angeklagte habe sich damals in einer emotional schwierigen Situation befunden. Weil er Eheprobleme gehabt habe und eines seiner anderen Kinder schwer krank gewesen sei. All das rechtfertige aber sein Verhalten nicht. Der Angeklagte sagte, ihm tue leid, was er getan habe. Er habe sich inzwischen einer Gewaltberatung unterzogen und sich scheiden lassen. Eine Diversion gebe es nur einmal, merkte der Richter an.

Kein Kontakt.

Mit der diversionellen Erledigung blieb den Töchtern eine Aussage vor Gericht erspart. Die Mädchen sagten, es habe keine weiteren Vorfälle gegeben. Sie hätten derzeit keinen Kontakt zu ihrem Vater.