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Online-Poker: Vorarlberger bekommen Geld zurück

18.06.2022 • 22:23 Uhr

Justizpalast in Wien. <span class="copyright">APA</span>
Justizpalast in Wien. APA

Warum der OGH nun bestätigte, dass nicht konzessionierter Anbieter Online-Spielverluste ersetzen muss.

Aus ihrer Verantwortung entlassen werden durch die aktuelle Rechtslage in Österreich Spieler, die bei Glücksspielen von über keine Konzession verfügenden Anbietern Geld verlieren. Denn Glücksspieler erhalten ihr Geld zurück. Zumindest werden ­Anbieter durch Gerichtsurteile zu Rückzahlungen verpflichtet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun in zwei Vorarlberger Glücksspielverfahren seine Rechtsprechung bestätigt. Demnach müssen konzessionslose Glücksspielanbieter ihren Kunden Spielverluste zur Gänze ersetzen. Das österreichische Glücksspielmonopol dient dem Schutz der Spieler und widerspricht daher aus OGH-Sicht nicht der Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Erfolgreiche Klage

Mit Erfolg geklagt haben in den Zivilprozessen zwei Glücksspieler aus Vorarlberg. Die beklagte Glücksspielgesellschaft aus Malta muss für Online-Spielverluste von 45.200 Euro eines Klägers zwischen 2003 und 2020 aufkommen. Ein anderes maltesisches Unternehmen hat einem Kläger aus dem Bezirk Bregenz jene 13.800 Euro zurückzahlen, die er zwischen 2011 und 2015 vor allem bei Online-Pokerspielen auf der Website der Limited verloren hat.

OGH bestätigte Urteil

Die beiden Kläger haben sich mit ihren Forderungen in allen Instanzen durchgesetzt. Das Höchstgericht in Wien hat die Revisionen der beklagten Online-Glücksspielanbieter zurückgewiesen. Der OGH verwies dabei formal darauf, dass keine noch nicht beantwortete erhebliche Rechtsfrage vorliege. Denn in mehreren ähnlichen Glücksspielverfahren habe der OGH entschieden, dass Glücksspiele außerhalb des Monopols verboten und deshalb bei Spielern entstandene finanzielle Verluste auszugleichen seien. Im Revisionsverfahren behauptete eines der beklagten Glücksspielunternehmen erfolglos, es sei passiv gar nicht legitimiert, es sei also die falsche Partei geklagt worden. Geklagt werden müssen hätten Pokerteilnehmer, die online gegen den Kläger gespielt hätten. Denn die beklagte Limited nehme an den Pokerspielen gar nicht teil. Aber die beklagte Partei habe verbotenerweise Pokerspiele organisiert, entgegnete der OGH.


In Vorarlberg und bundesweit fordern wegen der klaren Rechtsprechung viele Online-Poker-Automaten- und -Roulettespieler vor Gericht ihre Spielverluste zurück, mit Erfolg, zumindest auf dem Papier. Keine Entschädigungen werden freilich bei verlorenen Sportwetten zugesprochen.