Gewalt gegen Gattin: 15 Monate Gefängnis

Unbescholtener 46-Jähriger verletzte und bedrohte laut Urteil bei mehreren Vorfällen seine Gattin.
Der 46-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen seine Ehefrau bei mehreren Vorfällen verletzt und bedroht. Dafür wurde der geständige und unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als Teilschmerzengeld hat der Untersuchungshäftling seiner Therapie in Anspruch nehmenden Gattin 500 Euro zu bezahlen.
Schuldspruch
Der Schuldspruch erfolgte wegen schwerer Nötigung, versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung. Der Strafrahmen betrug wegen der Verwendung von Waffen ein bis fünf Jahre Gefängnis.
Die strenge Strafe begründete Richter Martin Mitteregger auch mit den vielen Morden an Frauen in Österreich. Der Grat zu Tötungsdelikten sei bei Beziehungskonflikten oft schmal.
Gerichtliche Feststellungen
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte seine Frau bei einem Vorfall mit einer Schere und einem Zigarettenabschneider gezwungen, sich im Keller nackt auszuziehen. Demnach hat der eifersüchtige Mann seine Frau dabei über Stunden hinweg genötigt, Untreue zuzugeben, obwohl sie ihm nach eigenem Bekunden in den 22 Ehejahren stets treu gewesen ist. Er drohte, ihr die Zehen abzuschneiden.
Bei einem anderen Vorfall hat er ein Messer drohend in eine Überwachungskamera gehalten, um sie einzuschüchtern. Bei anderen Zwischenfällen hat der Angeklagte seine Gattin leicht verletzt und ihr etwa Prellungen zugefügt.
Untersuchungshaft
Der Angeklagte befindet sich seit 30. November 2022 in Untersuchungshaft. Per gerichtlicher einstweiliger Verfügung wurde ihm vorläufig Kontakt zu seiner Gattin untersagt. Der Verteidiger sagte, die zerrüttete Ehe sei beendet. Die Scheidung stehe bevor.
Der 46-Jährige hat offenbar seine Eifersucht selbst befeuert. Er selbst soll eine Handyapp installiert haben, mit der nach erotischen Abenteuern für seine Frau gesucht wurde. Mehrere Männer sollen sich gemeldet haben.