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Mobbingprozess gegen Landesunternehmen

12.01.2023 • 15:47 Uhr
Klägerin fordert Schmerzengeld.  <span class="copyright">KLaus Hartinger</span>
Klägerin fordert Schmerzengeld. KLaus Hartinger

Mobbing durch einen Arbeitskollegen, gegen das die Unternehmensleitung nichts unternommen habe.

Der Streitwert in dem Mobbingprozess, in dem auch die Haftung für allfällige künftige Schäden beantragt wird, beträgt 21.100 Euro. Die Klägerin behauptet, sie sei als Angestellte in einem Unternehmen des Landes Vorarlberg im Kundenbüro von einem Arbeitskollegen systematisch ausgegrenzt und damit in ein Burnout und in den Krankenstand getrieben worden. Die Unternehmensleitung habe gegen das Mobbing nichts unternommen und damit schuldhaft ihre Fürsorgepflicht verletzt.

Verhandlung vertagt

Beklagtenvertreter Rainer Santner beantragt die Abweisung der Klage, weil die Klägerin nicht gemobbt worden sei. Ihre psychischen und physischen Beschwerden seien in erster Linie auf private Probleme zurückzuführen.

In dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch kam es am Donnerstag in der ersten Verhandlung zu keiner gütlichen Einigung. Die Klägerin forderte für einen Vergleich 10.000 Euro als Schmerzensgeld. Der Beklagtenvertreter bot 2500 Euro zur Vermeidung des Rechtsstreits an. Arbeitsrichter Klaus Schurig schlug 4000 Euro vor. Er vertagte die Verhandlung auf Anfang März.

In der Klage wird vorgebracht, die Klägerin sei von einem Arbeitskollegen im Kundenbüro mehrmals mit dem Vornamen eines deutschen Schlagersängers angesprochen worden zu sein. Er habe im Kundenbüro zu wenig gearbeitet, dass sie dort Mehrarbeit leisten müssen habe. Er habe gesagt, er habe schon andere Kollegen hinausgeekelt. Sie habe sich beim Personalchef und beim Betriebsratsvorsitzenden ohne Erfolg über ihren Arbeitskollegen beschwert.

Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst

Die Klägerin habe 30 Jahre lang in dem Landeskonzern gearbeitet, berichtete Beklagtenvertreter Santner. Zwei Jahre lang habe sie sich im Krankenstand befunden. Ihr sei in einem Sozialrechtsprozess die angestrebte Berufsunfähigkeit nicht zugesprochen worden. Daraufhin sei das Arbeitsverhältnis kulanterweise einvernehmlich aufgelöst worden. Der langjährigen Mitarbeiterin sei eine Abfertigung von einem Jahresgehalt ausbezahlt worden. Darüber hinaus seien ihr als Schadenersatz für die behaupteten Mobbingvorwürfe vier Monatsentgelte bezahlt worden. Richter Schurig merkte dazu an, diese Schadenersatzzahlung könnte möglicherweise als Abgeltung für alle Ansprüche gedeutet werden.

Der Klagsvertreter sagte im Gerichtssaal, seine Mandantin sei vom Unternehmen hinausgeekelt worden. Diese Formulierung sei grenzwertig, erwiderte Arbeitsrichter Schurig.