Innenministerium mit Folterungen gedroht

Wegen gefährlicher Drohung Angeklagter 19-Jähriger kam mit diversioneller Geldbuße davon.
Der damals 18-jährige Unterländer hat im November 2021 als Reaktion auf Einschränkungen der persönlichen Freiheit während der Coronapandemie mit einer Direktnachricht auf Instagram Mitarbeitern des Innenministeriums schriftlich damit gedroht, sie zu foltern und ihnen Körperteile im Intimbereich abzuschneiden.
Staatsanwaltschaft klagt an
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat den Lehrling wegen des Vergehens der qualifizierten gefährlichen Drohung mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis angeklagt.
In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde dem geständigen und unbescholtenen Angeklagten am Donnerstag mit Zustimmung von Staatsanwältin Julia Berchtold eine Diversion gewährt. Der Lehrling zahlte die Geldbuße von 650 Euro sowie 100 Euro an Verfahrenskosten schon während der Gerichtsverhandlung in die Amtskasse ein. Daraufhin stellte Richterin Sabrina Tagwercher das Strafverfahren ein. Damit blieben dem Angeklagten eine Verurteilung und eine Vorstrafe erspart.
Der junge Erwachsene habe das Glück, dass die Abschreckung für die Allgemeinheit bei der Festlegung der Sanktion nicht zu berücksichtigen sei, sagte Richterin Tagwercher. Die Tat sei ein Grenzfall zwischen Diversion und förmlicher Verurteilung.
Nachrichten des Angeklagten
Das hat der Angeklagte unter anderem geschrieben: „Ich würde liebend gern euch nacheinander foltern, aber auf die dreckigste Art, die es gibt.“ Er drohte damit, Mitarbeitern des Innenministeriums nicht nur Finger abzuschneiden, sondern auch den Penis. Und Mitarbeiterinnen des Innenministeriums wolle er die Scheide zunähen. „Ich hasse euch, ihr Hurensöhne“, hieß es in seiner Direktnachricht.
Gesetzliche Einschränkungen als Auslöser
Aus Frust wegen des Corona-Lockdowns habe er die Hassnachricht verfasst, sagte der Angeklagte. Denn er habe während der gesetzlichen Einschränkungen seinen Hobbys nicht nachgehen können, etwa dem Klettern und dem Trainieren im Fitnessstudio. Zudem habe er seine Kollegen nicht treffen dürfen. Mit der angeklagten Nachricht habe er seinen Frust abgebaut, danach sei es ihm besser gegangen. Dass es Mitarbeitern des Innenministeriums wegen seiner Nachricht nicht gut ging, verstehe er jetzt. Inzwischen sei bei ihm im Kopf ein Schalter umgelegt worden. Derartiges werde er nicht mehr schreiben.
Vor der Polizei hatte der Beschuldigte zu Protokoll gegeben, er habe mit seinem Schreiben Mitarbeitern des Innenministeriums Angst machen wollen.