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Autolenkerin fuhr auf Polizisten zu

08.02.2023 • 16:12 Uhr
Autolenkerin fuhr auf Polizisten zu
Polizist muss der Angeklagten ausweichen. Shutterstock

Auch im neuen Strafprozess teilbedingte Geldstrafe wegen versuchten Widerstands gegen Staatsgewalt.

Das Urteil im neuen Prozess am Landesgericht ist identisch mit dem ersten, das aufgehoben wurde. Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde die unbescholtene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 6000 Euro (240 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 3000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger Sanjay Doshi meldete sofort volle Berufung an, der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck ein zweites Mal entscheiden. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Ansicht des Richters

Auch nach Ansicht des neuen Feldkircher Richters fuhr die 29-jährige Autolenkerin am 16. Jänner 2022 im Bregenzer HTL-Kreisverkehr auf einen Polizisten zu. Demnach musste der Beamte zur Seite ausweichen, um nicht angefahren zu werden. Damit  versuchte die Autofahrerin nach den gerichtlichen Feststellungen mit Gewalt ihre Weiterfahrt in Richtung Innenstadt zu erzwingen. Die Zufahrt in die Innenstadt war wegen einer Coronademonstration gesperrt.

Richter Julian Fettner hielt die belastenden Angaben des Polizisten und einer Polizistin für glaubwürdig. Die Angeklagte beantragte einen Freispruch.

Begründungsmängel

Das Oberlandesgericht hatte im September 2022 das Urteil im ersten Prozess wegen Begründungsmängeln aufgehoben und eine neue Verhandlung mit einem anderen Richter in Feldkirch angeordnet.

Verteidiger Doshi meldete am Mittwoch nach der Urteilsverkündung sofort volle Berufung an und verließ zusammen mit der Angeklagten noch vor der Urteilsbegründung wütend den Verhandlungssaal. Es sei unfassbar, dass neuerlich ein Schuldspruch erfolgt sei, sagte der Rechtsanwalt. Er wolle die Begründung dafür gar nicht hören.