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Immobilienhändler übervorteilte Kundin

10.03.2023 • 22:30 Uhr
(Symbolbild)<span class="copyright"> Helmut Fohringer</span>
(Symbolbild) Helmut Fohringer

Oberlandesgericht hob (nicht rechtskräftig) Kaufvertrag für Wohnung auf, weil Kaufpreis zu niedrig war und Zwangslage der verschuldeten Verkäuferin ausgenützt wurde.

Gut ein Dutzend der von ihren verstorbenen Eltern geerbten Wohnungen verkaufte die verschuldete Erbin 2018 der Familie des Immobilienhändlers. Die Wohnungen wurden nicht weiterverkauft, sondern blieben im Eigentum der Familie des Immobilienhändlers.

Gernot Klocker, der Dornbirner Rechtsanwalt der Verkäuferin der Wohnungen, meint, die Wohnungen seien deutlich zu billig gekauft worden. Die Immobilienhändlerfamilie habe die Lage der psychisch und physisch angeschlagenen Verkäuferin und ihre Zwangslage wegen bevorstehender Zwangsversteigerungen von Wohnungen ausgenützt. Deshalb seien die Kaufverträge ungültig und die Wohnungen zurückzugeben. Dazu führt seine Mandantin mehrere Zivilprozesse gegen die Immobilienhändlerfamilie.

Kaufvertrag rechtsunwirksam aufgehoben

In einem der Verfahren gab das Innsbrucker Oberlandesgericht jetzt der Berufung der Klägerin statt und hob in einem Teilurteil den Kaufvertrag über eine aus zwei Einheiten bestehende Dornbirner Wohnung in einer Wohnanlage und den Mietvertrag mit der Klägerin für diese Wohnung als rechtsunwirksam auf, wegen Verkürzung des Kaufpreises um mehr als die Hälfte und zur größeren Wohneinheit wegen Wuchers mit einem Kaufpreis von nur 59 Prozent des damaligen Marktpreises und der Ausnützung einer Zwangslage.

Teilurteil nicht rechtskräftig

Das Oberlandesgericht ordnete eine Ergänzung des Verfahrens in Feldkirch zur Frage an, zu welchem Preis die Wohnung zurückzugeben sei. Zu berücksichtigen könnten dabei etwa Mietzahlungen der Klägerin, die die Wohnung nach dem Verkauf mietete, Mietzinsminderungen und Zahlungen der beklagten Partei in den Reparaturfonds sein. Das Teilurteil ist nicht rechtskräftig und kann mit einer ordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof in Wien bekämpft werden.

Auch in einem anderen Verfahren habe das Oberlandesgericht das klagsabweisende Urteil des Landesgerichts aufgehoben, berichtet Klagsvertreter Klocker. Dazu sei in Feldkirch noch zu klären, ob eine arglistige Irreführung durch den Immobilienhändler vorliege.

Wucherisches Verhalten festgestellt

In einem weiteren Rechtsstreit habe das Landesgericht wucherisches Verhalten des Sohnes des Immobilienhändlers festgestellt, sagt Klocker. Darüber habe aber das Oberlandesgericht noch nicht entschieden. Noch ausständig seien zudem Rechtsmittelentscheidungen in Zivilprozessen, in denen das Landesgericht weder von Wucher noch von der Verkürzung des Kaufpreises um mehr als die Hälfte ausgegangen sei.