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Straffrei: Großbrand durch Silvesterrakete

11.03.2023 • 09:00 Uhr
Der Jugendliche wird teilweise zivilrechtlich belangt. <span class="copyright">Roland Weihrauch</span>
Der Jugendliche wird teilweise zivilrechtlich belangt. Roland Weihrauch

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen 16-Jährigen ein, dessen Feuerwerkskörper in Dornbirn Großbrand bei Wohnanlage auslöste.
 

Offenbar versehentlich gelangte die Silvesterrakete am 31. Dezember 2021 in Dornbirn-Oberdorf in die Tiefgarage einer Wohnanlage. Dadurch entstand ein Großbrand, den 120 Feuerwehrleute bekämpften. Vom Feuer betroffen waren zwei Wohnhäuser der Anlage. Zehn Bewohner wurden nach Angaben der Polizei mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in Krankenhäuser gebracht. Demnach mussten rund 60 Bewohner evakuiert werden, davon einige mit Drehleitern der Feuerwehr. Neun Autos wurden, so die Polizei, in der Tiefgarage zerstört.

Abgefeuert von 16-Jährigem

Abgefeuert wurde die Silvesterrakete von einem 16-Jährigen. Der türkischstämmige Beschuldigte sagte, er habe nicht auf die Tiefgarage gezielt. Der Feuerwerkskörper sei irrtümlich dorthin gelangt. Ermittelt wurde gegen ihn nicht wegen Brandstiftung, sondern wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst. Ihm wurde also kein vorsätzliches Handeln unterstellt, sondern eine Fahrlässigkeit.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat inzwischen das Strafverfahren eingestellt. Das teilte auf Anfrage Behördensprecher Heinz Rusch mit. Nach Paragraf 6 des Jugendgerichtsgesetzes sei von der Strafverfolgung abgesehen worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Weil keine Strafe erforderlich sei, um den Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Nähere Angaben machte Rusch nicht.

Zivilrechtlich belangt

Zivilrechtlich wird der Jugendliche aber belangt, zumindest teilweise. In dieser Woche begann am Landesgericht Feldkirch ein Zivilprozess. Dabei fordert eine vom Feuer betroffene Hausbewohnerin vom mittlerweile 17-Jährigen als Schadenersatz 23.000 Euro. Die Klägerin erlitt eine Rauchgasvergiftung und Sachschäden.

Klagsvertreter Gerhard Scheidbach sagte in der vorbereitenden Tagsatzung, die durch das Feuer insgesamt entstandenen Schäden würden wohl in die Millionen gehen. Dafür könne der Jugendliche nie selbst aufkommen, sollte er über keine Haftpflichtversicherung verfügen.

“Unglücklicher Zufall”

Beklagtenvertreter Michael Brandauer sagte vor Gericht, es sei ein unglücklicher Zufall, dass die Silvesterrakete durch einen Schlitz in die Tiefgarage gelangt sei. Es liege ein Mitverschulden der Klägerin für das Feuer vor. Weil in der Tiefgarage ein Stoß Papier und damit brennbares Material gelagert gewesen sei. Seine Mandantin habe in der Tiefgarage nur Ersatzreifen abgestellt, erwiderte Klagsvertreter Scheidbach.