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Gewalttätig gegen zwei junge Frauen

19.04.2023 • 16:07 Uhr
Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von 12 Monaten für schwere Nötigung, versuchte Körperverletzung und gefährliche Drohung.<span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von 12 Monaten für schwere Nötigung, versuchte Körperverletzung und gefährliche Drohung.Klaus Hartinger

Vorbestrafter 22-Jähriger schlug und bedrohte schwangere Lebensgefährtin und deren Freundin. 

Aus Eifersucht verpasste der zu allen Vorwürfen geständige Angeklagte am 18. Februar seiner schwangeren Lebensgefährtin drei Ohrfeigen und versetzten ihrer Freundin einen Faustschlag ins Gesicht und einen Tritt gegen den Bauch. Zudem hielt der 22-Jährige seiner 17-jährigen Lebensgefährtin und ihrer jungen Freundin ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern vor Gesicht. Des Weiteren drohte der Syrer damit, einen Mann zu schlagen.

Schuldig gesprochen

Wegen schwerer Nötigung, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung wurde der Angeklagte am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Dafür wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Leasingarbeiter zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2100 Euro (300 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis fünf Jahre Gefängnis. Wegen der Verwendung einer Waffe erhöhte sich die Mindeststrafe von sechs Monate auf ein Jahr Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 17 Monaten Haft.

200 Euro Schmerzensgeld

Richter Martin Mitteregger sah wegen des Geständnisses von einer zu verbüßenden Haftstrafe ab. Er erteilte dem Angeklagten die Bewährungsauflage, sich einem Antigewalttraining zu unterziehen. Darüber hinaus hat der 22-Jährige Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und der Freundin seiner Lebensgefährtin als Schmerzensgeld 200 Euro zu bezahlen.

Mildernd gewertet wurden das Geständnis und der Umstand, dass es bei den Körperverletzungen beim Versuch geblieben ist. Erschwerend wirkten sich die zwei einschlägigen Vorstrafen ebenso aus wie der rasche Rückfall nach einer Verurteilung vom November 2022, die Verwendung eines Messers und die Taten gegen die Lebensgefährtin.