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Anklage: Unternehmer trickste Gläubiger aus

11.07.2023 • 16:45 Uhr
Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. (SYMBOLBILD) <span class="copyright">HARTINGER</span>
Der Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. (SYMBOLBILD) HARTINGER

Angeklagter soll mit Verkauf um bloß einen Euro Unternehmen zahlungsunfähig gemacht und so Zahlung von 51.000 Euro an Gläubiger vereitelt haben.

Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen wird dem Unternehmer vorgeworfen. Demnach soll der Angeklagte 2018 eine Vorarlberger GmbH um bloß einen Euro verkauft haben, an seine Holding in der Schweiz.

Was genau geschah

Dabei hätte der Verkaufspreis für die GmbH laut Strafantrag aber 2,1 Millionen Euro betragen müssen. So habe der Unternehmer seine Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt. Damit habe er die offene Zahlung von 51.000 Euro an einen Gläubiger vereitelt.

Beim Gläubiger handelt es sich um ein Unternehmen, das einen Zivilprozess gegen den angeklagten Unternehmer gewonnen hat. Der Angeklagte schuldet dem Gläubiger 51.000 Euro an Prozesskosten. Im Zivilprozess ging es um Streitigkeiten nach dem Verkauf eines Vorarlberger Familienunternehmens an einen deutschen Großunternehmer.

Richter vertagte Verhandlung

Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch erfolgte am Dienstag nach sechsstündiger Verhandlung noch kein Urteil. Richter Julian Fettner vertagte die Verhandlung zur Einholung eines zusätzlichen Gutachtens eines Wirtschaftsprüfers. Damit gab der Strafrichter einem Beweisantrag von Staatsanwältin Sarah Maria Nenning statt. Der neue Sachverständige soll die Frage beantworten, ob der Verkauf des Unternehmens um einen Euro zur Zahlungsunfähigkeit des Angeklagten geführt hat oder nicht.

Der unbescholtene Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Wilhelm Klagian beantragte einen Freispruch für seinen 50-jährigen Mandanten. Denn die Vorwürfe im Strafantrag seien absurd. Durch die Abtretung der GmbH an die Holding sei keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten.

Klagian forderte die Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung vergeblich zur Zurücknahme des Strafantrags auf. Am Ende der Verhandlung kündigte der Verteidiger am Dienstag Schadenersatzansprüche gegen die Republik wegen des Vorgehens der Staatsanwaltschaft an. Zudem müsse sein Mandant in den nächsten Tagen wegen Schulden von vier Millionen Euro Privatinsolvenz anmelden, sagte der Anwalt.

Strafrahmen

Für den Fall eines Schuldspruchs würde der Strafrahmen eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen betragen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt, indem er kridaträchtig gehandelt habe. Kridaträchtig gehandelt habe er, weil er einen bedeutenden Bestandteils seines Vermögens verschleudert habe.