Überfall: 90-jährige Frau schwer verletzt

Seniorin kam in Götzis zu Sturz, als ihr Handtasche mit 590 Euro weggerissen wurde.
Nachdem die 90-Jährige am 7. April in Götzis Geld von einem Bankomaten behoben hatte, wurde sie auf der Straße überfallen.
Was genau geschah
Ein 17-jähriger Lehrling riss ihr die Handtasche weg und erbeutete so 590 Euro und ihre Bankomatkarte. Dabei kam die alte Frau zu Sturz und verletzte sich schwer. Ein arbeitsloser 16-Jähriger hatte den 17-Jährigen dazu aufgeforderte, der betagten Frau die Handtasche zu entreißen. Denn ihn selbst kenne hier jeder. Die beiden Jugendlichen standen zur Tatzeit unter Drogeneinfluss.
Beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der unbescholtene Lehrling wegen schweren Raubes und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel rechtskräftig zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Der Strafrahmen für den Jugendlichen betrug bis zu siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 15 Monaten Haft.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ging davon aus, dass der 16-Jährige den 17-Jährigen nur zu einem Raub angestiftet hat und nicht zu einem schweren Raub. Der Schuldspruch gegen den Untersuchungshäftling erfolgte auch noch wegen eines anderen Raubes sowie wegen Erpressung in drei Fällen. Dafür wurde über den 16-Jährigen rechtskräftig eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate.
Anderer Raub
Der 16-Jährige war auch daran beteiligt, dass am 16. November 2022 in Altach einem jugendlichen Mopedfahrer zehn Euro geraubt wurden. Und er versuchte von einer Mutter 300 Euro zu erpressen, mit der Drohung, sonst ihrem Sohn die Nase zu brechen. 250 Euro erpresste er von einem Opfer mit der Drohung, ihm ansonsten das Mobiltelefon nicht zurückzugeben. Dasselbe Opfer überwies ihm 50 Euro, nachdem ihm nach eine Kopfstoß angedroht wurde, er werde zusammengeschlagen.
Die beiden geständigen Räuber müssen Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Der arbeitslose 16-Jährige hat ein Jugendcoaching zu absolvieren, der 17-Jährige seine ambulante Drogentherapie fortzusetzen. Der 17-Jährige bezahlte der ausgeraubte 90-Jährigen 1500 Euro als Schmerzengeld. Erschwerend gewertet wurde unter anderem, das hohe Alter und die Gebrechlichkeit des Götzner Raubopfers.