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Missbrauchspornographie im Darknet gekauft

07.08.2023 • 19:19 Uhr
Die Taten ereigneten sich bereits in den Jahren 2016 und 2017. Nun stand der Mann vor Gericht. <span class="copyright">Symbolbild Shutterstock</span>
Die Taten ereigneten sich bereits in den Jahren 2016 und 2017. Nun stand der Mann vor Gericht. Symbolbild Shutterstock

Teilbedingte Geldstrafe von 7500 Euro für unbescholtenen 29-Jährigen.

Wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Netto-Monatseinkommen von 2600 Euro am Montag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 7500 Euro (300 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt.

Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 3750 Euro. Die anderen 3750 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil, das der von Clemens Haller verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Melanie Wörle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte 2016 und 2017 Missbrauchspornografie im Darknet gekauft und zudem danach bis 2021 verbotene Videos und Bilder mit Pornografie mit Kindern und Jugendlichen von einer Internetseite gratis heruntergeladen.

Keine gezielte Suche

Richter Martin Mitteregger glaubte dem angeklagten 29-Jährigen, dass er im Netz nicht gezielt nach Kinderpornografie gesucht habe. Deshalb sei eine Geldstrafe ausreichend und keine zusätzliche bedingte Haftstrafe notwendig, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung. Aber der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass sich in den gekauften Datenpaketen aus dem Darknet und den Gratis-Datenpaketen aus dem Internet auch verbotene Pornografie befinde. Zumal die Seite im Darknet auch mit Geschlechtsverkehr mit Teenagern beschrieben gewesen sei.

Dateien gelöscht

Die Staatsanwaltschaft Bamberg in Bayern habe in ihrem Cybercrime-Ermittlungsverfahren auf der Seite im Darknet 2016 und 2017 jeweils 750 Kinderpornodateien festgestellt, berichtete der Feldkircher Strafrichter. Bei der Hausdurchsuchung beim Angeklagten seien aber keine Darknetdateien mehr gefunden worden. Die Darknetdateien, bei denen es vorwiegend um gehackte Webcamvideos mit nackten Frauen gegangen sei, habe er 2016 und 2017 um je 30 bis 40 Euro gekauft und 2018 gelöscht, sagte der Angeklagte.

Nicht gezielt danach gesucht

Er sei damals allgemein auf Dateien im Darknet und Internet neugierig gewesen, gab der 29-Jährige zu Protokoll. Er sei aber kein klassischer Konsument von Kinderpornografie, der gezielt danach suche. Er halte Missbrauchspornografie mit Kindern und Jugendlichen für verwerflich und abartig.