Haftstrafe: Mann drohte, sich vor Polizei anzuzünden

Teilbedingte Gefängnisstrafe für 37-Jährigen, der zudem damit drohte, Menschen zu erschießen.
Im Jänner drohte der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen vor einem Polizisten damit, sich in einer Polizeiinspektion im Bezirk Dornbirn anzuzünden.
Richter Martin Mitteregger wertete in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch die Aussage auch als Drohung mit einer Brandstiftung auf der Polizeidienststelle und damit als qualifizierte gefährliche Drohung. Zur angekündigten Selbstverbrennung erfolgte ein Freispruch von der angeklagten gefährlichen Drohung.
Drohung gegen Mutter des Polizisten
Im April kündigte der Pakistaner nach Ansicht des Richters gegenüber einem Polizisten an, bevor er selbst sterbe, werde er mit einem Gewehr andere Menschen erschießen. Demnach drohte der 37-Jährige zudem damit, der Mutter des Polizisten etwas anzutun. Daraufhin wurde der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.
Wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Sieben Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Frau durfte nicht einreisen
Der Pakistaner wurde am Landesgericht schon einmal wegen gefährlicher Drohung verurteilt. Der Angeklagte gab zu, dass er am 5. September 2019 die Polizei angerufen und am Telefon zu einer Polizistin gesagt hat, er werde in der Bezirkshauptmannschaft Bludenz jemanden umbringen, weil er dort schlecht behandelt werde. Der anerkannte Flüchtling sagte, die BH habe jahrelang mit ihm gespielt. Die Bezirkshauptmannschaft habe nicht erlaubt, dass seine Gattin aus Pakistan zu ihm nach Österreich kommen dürfe.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) verhängte im Jänner 2020 in der Berufungsverhandlung über den unbescholtenen Angeklagten wegen gefährlicher Drohung eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte, zu bezahlende Geldstrafe von 2700 Euro (180 Tagessätze zu je 15 Euro).
Strafe erhöht
Damit wurde in Innsbruck der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge gegeben, die Strafe in zweiter Instanz erhöht und um eine Geldstrafe ergänzt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten für ausreichend erachtet.