Freigesprochen von Gewalt gegen Freundin

Richter bezweifelte, dass Angeklagter Freundin über Stiege stieß und sie dabei schwer verletzte.
Von den Vorwürfen der Vergehen der schweren Körperverletzung und der Sachbeschädigung wurde der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen bis zu drei Jahre Gefängnis betragen.
Zweifel
Richter Theo Rümmele war nicht zweifelsfrei davon überzeugt, dass tatsächlich passiert ist, was im Strafantrag so dargestellt wurde: Der Angeklagte sei im Mai 2023 in seiner Wohnung im Bezirk Feldkirch seiner Freundin auf den rechten, seit einem Kletterunfall im Jahr 2003 versteiften Fuß gestiegen und habe sie über die Eingangsstiege gestoßen. Die gestürzte Frau habe sich am linken Ellenbogen und am linken Knie verletzt. Es sei dabei zu keinem Knochenbruch gekommen, aber sie habe acht Wochen lang Schmerzen gehabt.
Zudem legte die Staatsanwaltschaft dem unbescholtenen Angeklagten zur Last, er habe ihre Tasche über die Treppe ins Freie geworfen. Dabei sei der Bildschirm eines elektronischen Lesegeräts beschädigt worden. Der 43-jährige Angeklagte bestritt die Anklagevorwürde und sagte, er sei nicht schuldig. Er habe sie nicht über die Stiege gestoßen und ihre Tasche nicht ins Freie geworfen. Er habe an jenem Tag die Liebesbeziehung mit seiner Freundin beendet und die 46-Jährige aufgefordert, seine Wohnung zu verlassen.
Klettern gegangen
Verteidigerin Concin verwies auf Instagramfotos, die zeigen würden, dass die angeblich schwer verletzte Frau schon am Tag nach dem behaupteten Vorfall klettern gewesen sei. Darüber hinaus habe sich die Frau keiner ärztlichen Behandlung unterzogen, sodass ihre behaupteten Verletzungen nicht objektiviert seien. Die 46-Jährige lebt mittlerweile in Spanien und reiste von dort für ihre Zeugenaussage nach Feldkirch an.